Initiative i4023: Zusatzantrag zu 4021: Auflösung der Landespartei durch BGV und EBV möglich
 Ja: 31 (69%) · Enthaltung: 6 · Nein: 14 (31%) · Nicht angenommen (Rang 4)
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3(2+1)36(6+30)
 
 
Strukturreform Konsensantrag
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16(4+12)24(5+19)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien
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15(3+12)23(4+19)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Mindestmitgliederanzahl
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17(4+13)13(2+11)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
Diese Initiative
 
 
32(6+26)16(6+10)
 
 
Bürgernahe Piratenparteien mit eigener Rechtspersönlichkeit
Letzter Entwurf vom 30.10.2013 um 16:24 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Ich beantrage die Satzung um folgende Absätze zu erweitern:

Satzung § 13

(x) Die Auflösung einer Landespartei erfolgt durch Beschluss der BGV mit mindestens 60%-iger Mehrheit oder durch Beschluss des EBV mit mindestens 90% seiner Stimmrechte.

Satzung § 22

(x) Die freiwillige Auflösung der Landespartei nach §1 (4) Abs. 4 des PartG kann durch Beschluss der BGV der Bundespartei, mit mindestens 60%-iger Mehrheit oder durch Beschluss des EBV der Bundespartei mit mindestens 90% seiner Stimmrechte erfolgen. Die Bundesgeschäftsführung ist infolge dieses Beschlusses dazu befugt, die Landespartei beim Innenministerium zwecks der Auflösung zu vertreten. In diesem Fall tritt die Bundespartei die Rechtsnachfolge der Landespartei an.

Begründung

Auflösung durch BGV möglich hat 84% Zustimmung erhalten und Auflösung durch EBV möglich hat 83% Zustimmung erhalten