Initiative i4022: Zusatzantrag zu 4021: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien
 Ja: 31 (70%) · Enthaltung: 7 · Nein: 13 (30%) · Nicht angenommen (Rang 2)
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3(2+1)28(5+23)
 
 
Strukturreform Konsensantrag
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25(5+20)14(3+11)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Mindestmitgliederanzahl
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24(5+19)16(4+12)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Auflösung der Landespartei durch BGV und EBV möglich
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25(5+20)14(3+11)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
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31(5+26)16(6+10)
 
 
Bürgernahe Piratenparteien mit eigener Rechtspersönlichkeit
Letzter Entwurf vom 31.10.2013 um 19:05 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Gemäß dem Meinungsbild i3913 beantrage ich folgende Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung:

Alle Referenzen auf Landesorganisationen (LOs) und Landesparteien sollen durch Regionalorganisationen (ROs) und Regionalparteien ersetzt werden.

Bundesland soll durch Region ersetzt werden.

Landesvorstand soll durch Regionalvorstand ersetzt werden.

Landesebene soll durch regionale(r) Ebene ersetzt werden.

Alle Änderungen betreffen Erwähnungen in Mehrzahl und Einzahl gleichermaßen.

Landesgeneralversammlung wird durch Regionale Generalversammlung ersetzt.

Bei allen weiteren Vorkommnissen soll der Präfix Landes durch den Präfix Regional ersetzt werden.

§13 soll um einen Absatz mit dem folgenden Text erweitert werden:

Text

Regionalorganisationen und Regionalparteien haben die Freiheit, ihre Tätigkeitsebene in der Eigenbezeichnung, in den Bezeichnungen ihrer Organe und allgemein in ihrer Geschäftsordnung zu verwenden. Beispielsweise kann eine Regionalorganisation, die vorwiegend auf Landesebene tätig ist, sich selbst als Landesorganisation und ihren Vorstand als Landesvorstand bezeichnen. Die in dieser Satzung zugesicherten Rechte und Pflichten sind davon unberührt.

Begründung

Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien hat 88% Zustimmung erhalten.

Dieser Antrag versucht den Unterschied zwischen Landes- und Ortsparteien zu nivellieren.

Der Bund wäre damit ein Dachverband in dem sich eine beliebige Untergliederung bilden kann. So wäre beispielsweise eine Regionalorganisation Graz möglich.