Initiative i4024: Zusatzantrag zu 4021: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
 Ja: 31 (69%) · Enthaltung: 6 · Nein: 14 (31%) · Nicht angenommen (Rang 5)
Diese Initiative
 
 
3(2+1)36(6+30)
 
 
Strukturreform Konsensantrag
Diese Initiative
 
 
14(3+11)25(5+20)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien
Diese Initiative
 
 
15(3+12)22(3+19)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Mindestmitgliederanzahl
Diese Initiative
 
 
13(2+11)17(4+13)
 
 
Zusatzantrag zu 4021: Auflösung der Landespartei durch BGV und EBV möglich
Diese Initiative
 
 
32(6+26)15(5+10)
 
 
Bürgernahe Piratenparteien mit eigener Rechtspersönlichkeit
Letzter Entwurf vom 30.10.2013 um 16:21 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

§ 13 der Satzung möge um folgenden Absatz ergänzt werden:

Text

(x) Der Vorstand der Landespartei muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Fällt die Zahl der Mitglieder des Landesparteivorstands unter drei und hat die Landespartei keine Möglichkeit, ohne Abhaltung einer Landesgeneralversammlung wieder einen vollzähligen Vorstand zu erhalten, so kann der EBV der Bundespartei bis zur nächsten Landesgeneralversammlung interimistische Mitglieder des Landesparteivorstands bestimmen.

Begründung

Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung hatte 88% Zustimmung