Initiative i5405: Bundes- und Länderschiedsgericht (BSG und LSG, Beide Instanzen) abschaffen, EBV als Ersatz.
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 23.09.2014 um 13:21 Uhr · Quelltext

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Bundes- und Länderschiedsgericht abschaffen. Die Aufgaben des Schiedsgerichts übernimmt der Erweiterte Bundesvorstand (EBV) es gibt keine Berufungsinstanz.

Was heißt das

  • Keine Berufungsmöglichkeit.
  • Keine Trennung von SG und EBV
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