Diese Initiative | 5 | (4+1) | 28 | (9+19) | Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen | |||
Diese Initiative | 11 | (8+3) | 28 | (8+20) | Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen | |||
Diese Initiative | 6 | (5+1) | 19 | (7+12) | Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen | |||
Diese Initiative | 6 | (5+1) | 12 | (6+6) | Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen | |||
Diese Initiative | 7 | (4+3) | 10 | (6+4) | Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch Schöffengericht ersetzen | |||
Diese Initiative | 21 | (6+15) | 19 | (7+12) | Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen |
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.
Meinungsbild
Das Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) soll so wie bei den Jupis funktionieren. Jeder Streitteil nennt ein Mitglied als Schiedsrichter*in. Die Schiedsrichter*innen wählen dann ein drittes Mitglied als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Was heißt das
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