Diese Initiative | 7 | (4+3) | 29 | (10+19) | Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen | |||
Diese Initiative | 10 | (7+3) | 29 | (9+20) | Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) abschaffen | |||
Diese Initiative | 4 | (3+1) | 19 | (7+12) | Landesorganisationen belohnen wenn sie Länderschiedsrichter wählen | |||
Diese Initiative | 3 | (2+1) | 14 | (8+6) | Landesorganisationen erlauben mehr als einen Länderschiedsrichter zu wählen | |||
Diese Initiative | 10 | (6+4) | 7 | (4+3) | Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) so wie bei den Jupis | |||
Diese Initiative | 23 | (6+17) | 16 | (6+10) | Landesorganisationen sanktionieren wenn sie keine Länderschiedsrichter wählen |
Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.
Meinungsbild
Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz? Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.
Was heißt das
- Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt.
- Es kann sein, dass sich viele Mitglieder nicht melden. Deshalb müsste man wohl 10-15 Auswählen und schauen wer sich meldet oder man lässt Mitglieder sich dafür vor registrieren oderso.
- ...