Initiative i4725: Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG)
 Ja: 22 (73%) · Enthaltung: 20 · Nein: 8 (27%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
21(11+10)27(9+18)
 
 
Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses
Letzter Entwurf vom 17.02.2014 um 15:18 Uhr · Quelltext

Dem Satz "Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG)" ist nichts hinzuzufügen. Lasst die Organe arbeiten.

2 Diskussionsbeiträge
  • jokersteve: Ich hätte Satzung §4(8) so interpretiert, dass er den Ausschluss von Organ-Mitgliedern ermöglichen soll? Aber nicht von einfachen Mitgliedern?
    • lava:

      Ich denke nicht... denn dort steht "Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei."

      grobe Missachtung steht zwischen parteischädigendem Verhalten und Initiierung von Gewalt... da ist nicht erkennbar dass sich das 1. auf Mitglieder, das 2. auf Organe und das 3. wieder auf Mitglieder bezöge...