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Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 1 Tag 05:59:35)
i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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i4725: Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG)

Dem Satz "Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG)" ist nichts hinzuzufügen. Lasst die Organe arbeiten.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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i4727: Grobe Missachtung von Beschlüssen ist nicht ausschlusswürdig

In der Satzung steht in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

Die Missachtung von Beschlüssen ist ein wichtiges Recht jedes einzelnen von uns, dass nicht eingeschränkt werden darf.

Daher ist dieser Ausschlussgrund zu streichen.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Neutraler formulieren - kein Bezug auf konkrete Beschlüsse

Bitte - zur Vermeidung von Missverständnissen - keinen konkreten Beschluss (auch nicht als Beispiel) anführen.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Bitte ergänzen!

Das SG trifft nur dann Entscheidungen wenn es dazu per Antrag beauftragt wird! Das SG ist NICHT die Polizei der PPAT und handelt auch keinenfalls aus eigenem Antrieb! Damit das SG Entscheidungen treffen kann müssen Piraten Anträge stellen!

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Schultze erläutern?

Viele Parteimitglieder denken ja, daß der Beschluss zum Bündnis keine Mehrheit hatte und somit nicht gültig wäre, weil sie das Schultze-Verfahren nicht verstehen. Eventuell müßte man parallel zu diesem Antrag eine Diskussion zur Erklärung des Schultze-Verfahrens starten und Aufklärungsarbeit leisten.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 05:39:37)
i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

Die Satzung soll dahingehend also nicht geändert werden.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 05:35:35)
i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

Die Satzung soll diesbezüglich also nicht geändert werden.

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Phase: Diskussion (noch 05:33:33)
i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

Die Satzung soll diesbezüglich nicht geändert werden.

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Phase: Diskussion (noch 05:20:32)
i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses

Die Satzung soll nicht geändert werden. Grobe Missachtung von Beschlüssen soll weiterhin ein Ausschlussgrund bleiben.

Begründung

Warum denke ich darüber nach ob die Basis diesen Punkt lieber streichen würde?

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Unverbindliches Meinungsbild (5–6 Tage): Thema 2050
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Phase: Diskussion (noch 05:09:30)
i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses

Die Satzung soll nicht geändert werden. Grobe Missachtung von Beschlüssen soll weiterhin ein Ausschlussgrund bleiben.

Begründung

Warum denke ich darüber nach ob die Basis diesen Punkt lieber streichen würde?

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

Anregungen

  • Schulze erläutern- Hat eher wenig mit dem Antrag zu tun aber, ja... im Liquid gibts dazu diese Seite: Beispiel anhand von i1868 "Stimmzettel und Auszählung". Es gibt den Vortrag von der BGV 2012-2. Wenns konkrete Vorstellungen gibt was wir wo brauchen, immer her damit... findet sich schon wer ders macht :)

  • Neutraler formulieren- Ich möchte es als Begründung angeben da dies der Grund ist warum ich über eine Satzungsänderung nachdenke. Wenn ich den Grund nicht angeben würde würde ich irgendwie verheimlichen warum mich diese Fragestellung überhaupt interessiert.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses

Die Satzung soll nicht geändert werden. Grobe Missachtung von Beschlüssen soll weiterhin ein Ausschlussgrund bleiben.

Begründung

Warum denke ich darüber nach ob die Basis diesen Punkt lieber streichen würde?

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). *Ausschlussgründe** sind parteischädigendes Verhalten, *grobe Missachtung von Beschlüssen* sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.*

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

Anregungen

  • Schulze erläutern- Hat eher wenig mit dem Antrag zu tun aber, ja... im Liquid gibts dazu diese Seite: Beispiel anhand von i1868 "Stimmzettel und Auszählung". Es gibt den Vortrag von der BGV 2012-2. Wenns konkrete Vorstellungen gibt was wir wo brauchen, immer her damit... findet sich schon wer ders macht :)

  • Neutraler formulieren- Ich möchte es als Begründung angeben da dies der Grund ist warum ich darüber nachdenke ob die Basis die Satzung so lassen will wie sie ist (dieser Antrag) oder sie ändern möchte i4727. Wenn ich den Grund nicht angeben würde würde ich irgendwie verheimlichen warum mich diese Fragestellung überhaupt interessiert.

[–]jokersteve 0 points1 point ago

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Ich hätte Satzung §4(8) so interpretiert, dass er den Ausschluss von Organ-Mitgliedern ermöglichen soll? Aber nicht von einfachen Mitgliedern?

[–]lava 0 points1 point ago

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Ich denke nicht... denn dort steht "Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei."

grobe Missachtung steht zwischen parteischädigendem Verhalten und Initiierung von Gewalt... da ist nicht erkennbar dass sich das 1. auf Mitglieder, das 2. auf Organe und das 3. wieder auf Mitglieder bezöge...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: ausschlussgrund mißachtung der satzung

als Auschlussgrund noch "grobe mißachtung der Satzung" hinzufügen.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 1 Tag 05:59:50)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: Themenverfehlung: die Frage ist, nach welchen Regeln das SG entscheidet.

Themenverfehlung: die Frage ist, nach welchen Regeln das SG entscheidet.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abstimmung (noch 2 Tage 11:59:54)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)