Initiative i4724: Gegenantritt ist grobe Missachtung eines Beschlusses
 Ja: 37 (84%) · Enthaltung: 6 · Nein: 7 (16%) · Angenommen
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Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG)
Letzter Entwurf vom 18.02.2014 um 14:18 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (8)

Die Satzung soll nicht geändert werden. Grobe Missachtung von Beschlüssen soll weiterhin ein Ausschlussgrund bleiben.

Begründung

Warum denke ich darüber nach ob die Basis diesen Punkt lieber streichen würde?

Die Basis hat in i4428 beschlossen:

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ.

Außerdem sagt die Satzung in § 4:

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.

grob bedeutet in diesem Zusammenhang in hohem Maße - siehe Wiktionary.

Ein Gegenantritt der dem Beschluss widerspricht ist so eine Missachtung von Beschlüssen in hohem Maße. In hohem Maße deshalb, weil so ein Gegenantritt nicht versehentlich passiert, sondern bewusst getroffen wird. Ein Gegenantritt bedeutet viel Arbeit und daher ein hohes Maß an Willen gegen den Beschluss zu verstoßen.

Daher ist ein Gegenantritt - gegen den o.g. Beschluss - eine grobe Missachtung von Beschlüssen und begründet folglich einen Ausschluss aus der Partei.

Anregungen

  • Schulze erläutern
  • Neutraler formulieren
    • Ich möchte es als Begründung angeben da dies der Grund ist warum ich darüber nachdenke ob die Basis die Satzung so lassen will wie sie ist (dieser Antrag) oder sie ändern möchte i4727. Wenn ich den Grund nicht angeben würde würde ich irgendwie verheimlichen warum mich diese Fragestellung überhaupt interessiert.
2 Diskussionsbeiträge
  • jokersteve: Ich hätte Satzung §4(8) so interpretiert, dass er den Ausschluss von Organ-Mitgliedern ermöglichen soll? Aber nicht von einfachen Mitgliedern?
    • lava:

      Ich denke nicht... denn dort steht "Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei."

      grobe Missachtung steht zwischen parteischädigendem Verhalten und Initiierung von Gewalt... da ist nicht erkennbar dass sich das 1. auf Mitglieder, das 2. auf Organe und das 3. wieder auf Mitglieder bezöge...