Initiative i4285: Keine Delegationen (Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe) auf der BGV
 Ja: 41 (80%) · Enthaltung: 5 · Nein: 10 (20%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 10.12.2013 um 15:18 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html

Beschluss

Die BGF möge folgenden Beschluss fassen: Die BGF akzeptiert keine schriftlichen Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV.

Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis:

  • Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 nicht möglich.
  • Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt die eine mittelbarer Stimmabgabe behandeln.

Begründung

Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden

Der Umgang mit Vollmachten wird auf der BGV durch die BGV entschieden, sollte die BGV entscheiden, dass Vollmachten zulässig sind können diese auch später noch "akkreditiert" werden und ein Stimmrecht bekommen.

Keine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit → Delegiertensystem

Auf einer Mitgliederversammlung werden dicht gedrängt viele Abstimmungen und Wahlen abgehalten - ein Eingriff des Vollmachtgebers ist daher nicht jederzeit möglich und auch eine Änderung der Bevollmächtigung während der Versammliung scheidet aus organisatorischen Gründen aus, denn dann müsste vor jeder Abstimmung die Stimmberechtigung überprüft werden.

Offline Vollmachten sind intransparent und im Einzelfall möglicherweise nicht auszählbar

Offline wird das Stimmverhalten des Einzelnen nicht protokolliert. Daher ist für den Vollmachtsgeber nicht nachvollziehbar, wie der Bevollmächtigte abgestimmt hat. Insbesondere wenn Vollmachten sinnvoll eingesetzt werden, nämlich mit der Möglichkeit der Weitergabe der Vertretungsmacht nach Thema oder Themenbereich, ist die Stimmverteilung auch für die unmittelbaren Teilnehmer der Versammlung intransparent und vor allem die Auszählung ist geradezu unmöglich, denn die Stimmberechtigung müsste für jede Abstimmung neu festgestellt werden :/.

Zitat aus dem Forum: Empfehlung ans SG

"Meine Empfehlung an den Vorsitzenden:

Ablehnen nach §5.3 (2) SGO, weil einerseits geschichtlich eindeutig (1) und andererseits bereits für die BGV eingebracht (2). Die Relevanz steht dadurch in keinem Verhältnis zum Aufwand einer Bearbeitung durch die SR über die Feiertage. Diese Regelung hätte den Vorteil, dass sie schnellstmöglich eine Entscheidung für die Mitglieder bringt. Diese Entscheidung entspricht auch der Tendenz der Abstimmung von Thema 1659 sowie den Gepflogenheiten der vorangegangenen BGVen.

  • (1): 2010 wurden die Vollmachten (damals auf 5 Stück pro teilnehmenden Mitglied begrenzt) aus der Satzung genommen, weil diese auf der GV für deutlichen Unmut unter den Teilnehmern sorgten. Die damalige Intention war die Unterbindung von Vollmachten. Seither gab es keine anderen diesbezüglichen Satzungsänderungen.
  • (2): Thema 1859"

Anregungen

Was, wenn Vollmachten dann doch zugelassen werden? dann können mitglieder, die im vertrauen auf die BGF-Auskunft nichts gemacht haben zurecht sagen, dass sie getäuscht wurden!

Nein, weil die BGF auch darüber informiert, dass während der BGV dieses Thema noch behandelt wird und somit auch im Nachhinein Vollmachten zugelassen werden können, siehe Antrag. Das ist die Wahrheit und somit keine Täuschung.

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