Eine Landes- oder Ortspartei soll erst gegründet werden dürfen wenn eine Mindestanzahl an Mitgliedern erreicht wurde.
Begründung
Diese Mindestanzahl könnte z.b. in der doppelten Höhe der Anzahl der Organpositionen sein, damit die Basis im Notfall eine Mehrheit gegen die Organe hat.
Eine zusätzliche Partei bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wenn in der Partei quasi nur Organmitglieder sind, ist fraglich ob dies vorteilhaft ist.
Zusammen mit der Möglichkeit eines Ausschlusses aus der Landespartei ergibt sich sonst ein Macht-Cluster welches nicht mehr aufgelöst werden kann durch die Mitglieder der Landes- oder Ortspartei.
Im Normalfall gehen wir mal von 3 Vorständen, 3 Geschäftsführern, 1 Schiedsrichter und 1 Rechnungsprüfer aus.
Hintergrund
Ausgehend von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.