Initiative i3901: Gemeinsame Regel: Haftungsausschluss
 Ja: 41 (93%) · Enthaltung: 4 · Nein: 3 (7%) · Nicht angenommen (Rang 6)
Diese Initiative
 
 
10(5+5)15(6+9)
 
 
Gemeinsame Regel: Bundesprogramm gilt bundesweit
Diese Initiative
 
 
12(7+5)13(4+9)
 
 
Gemeinsame Regel: Mitglieder der Landespartei sind Mitglieder der Bundespartei
Diese Initiative
 
 
7(4+3)15(4+11)
 
 
Gemeinsame Regel: Generalversammlung als oberstes Gremium
Diese Initiative
 
 
12(7+5)13(4+9)
 
 
Gemeinsame Regel: Einheitssatzung
Diese Initiative
 
 
5(3+2)19(7+12)
 
 
Gemeinsame Regel: Ein Rechenschaftsbericht
Diese Initiative
 
 
35(12+23)1(1+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl
Diese Initiative
 
 
29(10+19)1(1+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch BGV möglich
Diese Initiative
 
 
36(10+26)3(1+2)
 
 
Gemeinsame Regel: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
Diese Initiative
 
 
29(10+19)0(0+0)
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch EBV möglich
Diese Initiative
 
 
38(10+28)3(3+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien
Diese Initiative
 
 
40(12+28)1(1+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Keine Mitgliedschaft in mehreren Landesparteien
Diese Initiative
 
 
40(12+28)0(0+0)
 
Gemeinsame Regel: Mehrheitliche Bestätigung der Satzung
Diese Initiative
 
 
41(13+28)0(0+0)
 
Gemeinsame Regel: Schriftliche Bestätigung der Satzung
Diese Initiative
 
 
38(10+28)1(1+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Parteiausschluss auf Landesebene möglich
Letzter Entwurf vom 19.10.2013 um 14:51 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Bundespartei und andere Landes- und Ortsparteien sollen die vermögensrechtliche Haftung für Landes- und Ortsparteien ausschließen.

Begründung

Die vermögensrechtliche Haftung ausschließen sorgt dafür dass Landes- und Ortsparteien finanziell unabhängig auftreten können, vgl. http://www.fpoe.at/fileadmin/Content/portal/PDFs/_dokumente/2011_satzungenfpoe_web.pdf und http://derstandard.at/1985692.

Diese gemeinsame Regel beizeht sich darauf, dass Landesparteien sind finanziell eigenständig sind. Landesvorstand oder Landesgeschäftsführung oder wie auch immer dieses Organ welches die Finanzen verwaltet nun heißen mag, könnte einen Vertrag abschließen der die Mittel der Landespartei übersteigt. In diesem Fall wird die Haftung der Bundespartei oder anderer Landesparteien ausgeschlossen. Infolge haftet nicht zuerst die Bundespartei sondern direkt der Landesvorstand bzw. Landesgeschäftsführung.

Die finanzielle Verantwortung liegt also dort wo auch die finanzielle Verwaltung liegt.

Hintergrund

Ausgehend von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.