Initiative i3909: Gemeinsame Regel: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
Ja: 30 (88%) · Enthaltung: 14 · Nein: 4 (12%) · Nicht angenommen (Rang 9)
Letzter Entwurf vom 19.10.2013 um 14:59 Uhr · Quelltext
Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung der Landespartei muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
Wenn dies nicht der Fall ist und die Landespartei auch keine Nachrücker gewählt wurden, nur dann hat die Bundespartei die Möglichkeit zusätzliche Mitglieder in den Landesvorstand bzw. die Landesgeschäftsführung einzusetzen.
Begründung
Drei Mitglieder, damit die Entscheidungen auch in den Organen nicht durch Einzelpersonen gefällt werden.
Eine Notfallregelung, falls keine Nachrücker da sind und die Landespartei daher nicht ohne LGV nachbesetzen kann, um eine Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Hintergrund
Ausgehend von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.