Initiative i775: Neue SGO: Unvereinbarkeit mit allen anderen Funktionen/Mandaten
 Ja: 18 (90%) · Enthaltung: 19 · Nein: 2 (10%) · Nicht angenommen (Rang 3)
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8(6+2)13(8+5)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit mit bundesweiten und landesweiten Funktionen/Mandaten
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14(9+5)14(9+5)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo + LGF
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18(11+7)10(7+3)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo
Diese Initiative
 
 
16(9+7)3(2+1)
 
 
Unvereinbarkeit nur außerhalb von SG
Letzter Entwurf vom 17.09.2012 um 23:32 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die entsprechende Ziffer zur Unvereinbarkeit in der Satzung unter „§16 Das Schiedsgericht“ soll wie folgt lauten:

(3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche keine anderen Organfunktionen oder politischen Mandate irgendeiner Art innehaben.