Initiative i774: Neue SGO: Unvereinbarkeit mit bundesweiten und landesweiten Funktionen/Mandaten
 Ja: 19 (83%) · Enthaltung: 16 · Nein: 4 (17%) · Angenommen
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19(10+9)6(6+0)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo + LGF
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13(8+5)8(6+2)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit mit allen anderen Funktionen/Mandaten
Diese Initiative
 
 
18(11+7)11(8+3)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo
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16(9+7)4(3+1)
 
 
Unvereinbarkeit nur außerhalb von SG
Letzter Entwurf vom 17.09.2012 um 23:32 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die entsprechende Ziffer zur Unvereinbarkeit in der Satzung unter „§16 Das Schiedsgericht“ soll wie folgt lauten:

(3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche keine anderen bundes- oder landesweiten Organfunktionen oder politischen Mandate innehaben.