Initiative i6991: Alternativantrag zum Hauptantrag bereffend Nationalratswahl 2017
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 30.05.2017 um 21:41 Uhr · Quelltext

Vorbemerkung:

  • Erstens wird dieser Antrag eingebracht, damit es im Sinne einer Basisdemokratischen Entscheidungsfindung, eine über eine reine Stimmenabgabe (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung) hinausgehende Alternative gibt.
  • Zweitens soll auch jenen Piraten, welche einen Wahlantritt in der gegenwärtigen Lage skeptisch bis ablehnend beurteilen, eine diesbezügliche alternative Initiative geboten worden.

Antrag:

Wir beschließen aufgrund nachfolgender Begründungen bei dieser Nationalratswahl nicht anzutreten.

Begründungen:

  • Nach Auflösung von Landesorganisationen durch Bundesorgane verfügt die PPö kaum noch über bundesweite Strukturen um eine Wahlkampagne bundesweit erfolgreich zu führen. Zur Erinnerung: In Niederösterreich, in Oberösterreich als auch im Burgenland existieren – meines Wissens nach – derzeit weder Landesorganisationen der PPö noch piratische Landesparteien. Dieser Umstand erschwert einen Bundesweiten Antritt vehement. Hier gilt es auch zu berücksichten, dass etwaige Landesorganisationen oder Landesparteien erst nach einer konstituierenden Versammlung gegründet werden können, wobei davon auszugehen ist, dass dies nicht von heute auf morgen geschieht. Darüberhinaus, werden wohl jene Piraten, welche von den jüngsten Auflösungen von Landesorganisationen betroffen sind, sich zwei-, dreimal überlegen, ob sie sich um Rahmen der Nationalratswahlen für die PPö engagieren wollen, was menschlich gesehen durchaus nachvollziehbar und verständlich ist.
  • Aufgrund der angeführten fehlenden bundesweiten Parteistruktur (LO´s, LP´s) kann duchaus davon ausgegangen werden, dass die PPö die prozentuellen Hürde im Rahmen der Nationalratswahl nicht überwinden wird können.
  • Aufgrund fehlender Mitglieder kann davon ausgegangen werden, dass bei einem etwaigen absolut unerwartbaren Überwinden der prozentuellen Hürde im Rahmen der Nationalratswahl, es an Mitgliedern mangelt, welche dann tatsächlich an der politischen Parteienarbeit interessiert sind, wie bspw. das Verfassung von Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungsprozesse, um nur ein Beispiel zu nennen. Persönlich gehe ich davon aus, dass ein Kandidat, sowohl im Rahmen der Wahlkampagne als auch im Rahmen der eigentlichen parlamentarischen Arbeit ein Unterstüzungsteam von sieben bis zu fünfzehn aktive, sprich an der Erarbeitung von theoretischen und thematischen Lösungskonzepten interessierten Piraten benötigten wird. Ein Pirat allein Parlament der Republik Österreichs steht ohne selbstauferlegter Basisunterstützung und Gremienunterstützungen auf verlorenen Posten.
  • Aufgrund der voran genannten Gründen und dem damit verbundenen hohen Wahrscheinlichkeit dass die Wahlkampagne nicht den gewünschten Erfolg bringen wird, ist es unverantwortlich die Mitgliederbeiträge bzw. Finanzmitteln im Allgemeinen für dieses sehr wahrscheinliche Aussichtlose Antreten zur Nationalratswahl aufzuwenden.
  • Auch kann davon ausgegangen werden, dass die PPö in der jüngeren Vergangenheit als auch gegenwärtig nicht als ernstzunehmende Alternative wahrgenommen wird. Diese könnte man nur mit bisherigen tatsächlichen Parteitätigkeiten widerlegen und nicht mit zukünftigen Wunschdenken.
  • In der gegenwärtigen „Zuspitzung“ zwischen SPÖ, ÖVP/KURZ und FPÖ kann davon ausgegangen werden, dass sowohl jene im Parlament vertretenen Kleinparteien als auch insbesondere jene noch nicht im parlamentarischen Raum vertretenen Parteien, wenig bis keine mediale Aufmerksamkeit erhalten werden, was wiederum eine erfolgreiche Wahlkampagne schmälert. Durchausmöglich, dass es im Zuge dieser Wahl noch schwieriger wird, medial als politische Alternative wahrgenommen zu werden, als dies bei den vergangenen Wahlen der Fall war.
  • Durchaus könnte es für die PPö sinvoller sein, sich u.a. strukturell neu aufzustellen, als die Energie in eine eher aussichtslose Wahlkampagne zu stecken. Zu diesen etwaigen strukturellen Änderungen zählt bspw. die Etablierung von Bundesthemensprechern, die Etablierung von ständigen Arbeitsgruppen, die Gründung und Erhaltung von Landesorganisationen bzw. Landesparteien in allen Bundesländern, usw.
  • Es ist schwerlich nachzuvollziehen, dass einerseits keine 15EURO für Satzugen von den Bundesorganen bereitgestellt werden konnte, um das jüngste Parteiausschlussverfahren mit jenen beim BMI hinterlegten Satzungen und somit eigentlich gültigen Satzungen, abzuwickeln aber gleichsam genügend Finanzmitteln vorhanden sein sollen um einen Wahlkampagne zu führen.
  • Auch die nach wie vorhanden internen Differenzen bzw. internen Spaltungen, schmälern eine etwaige erfolgreiche Wahlkampagne. Ein Wahlantritt würde meiner Meinung nach vorraussetzen, dass in der gegenwärtigen Lage ein Kandidat gefunden wird, der jene dzt. zerstrittenen Lager hinter sich bringen kann; andernfalls wird es an interner Unterstützung fehlen.
  • (Mutmaßung) Ein Antritt zur zur Nationalratswahlen könnte durchaus den Eindruck erwecken, dass es den Piraten größtenteils um Posten und Steuergelder geht, und weniger um eigentlichen Parteienarbeit. Denn ein Großteil von Parteienarbeit ist auch außerhalb des parlamentarischen Systems, Allein aufgrund der allgemeinen Bürgerrechte als auch Vereinsrechte (und eine Partei ist schlussendlich auch nur ein Verein (eine Vereinigung) möglich.

Ergänzung: Die angeführten Begründungen, gelten unabhängig von der Wahlantrittsform.

8 Diskussionsbeiträge
  • saw:

    Aus der Satzung der Piratenpartei Österreichs:

    § 1. Partei

    (1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

    Aus dem Parteiengesetz 2012:

    § 1. (Verfassungsbestimmung)...

    (2) Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt ist. ...

  • WinstonSmith:

    ich sehe auch in der von saw zitierten §1 (2) Verfassungsbestimmung eine eindeutige Aufforderung als "Piratenpartei Österreichs" an der NRW am 15. Oktober 2017 teilzunehmen - und nicht als Teil eines Wahlbündnisses oder auch Wahlplattform.

    § 1. (Verfassungsbestimmung)... ... dauernd organisierte Verbindung ... insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen ...

    • Alexis:

      Zur Tätigkeiten von Parteien gehört mehr als nur Antritte zur Wahlen!!!!!!!!!!!!

      Parteitätigkeit umfasst auch

      • Erarbeitung/Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen öffentlicher Begutachtungsprozesse ; Wurde dies von der PPö wahrgenommen? Ggw. ist mir nichteinmal bekannt, an wem man intern eine erarbeitete Stellungnahme weiterleiten solle: Bundesvorstandgremium? Basis-Liquid? Basis-Mitgliederversammlung?

      • Beobachtungen von Gesetzesinitiativen und Erarbeitung diesbezüglicher Gegeninitiativen;

      • Erarbeitung von - erstmals theoretischer - Lösungskonzepte für ggw. und zu erwartende Herausforderungen; usw. usw.

      auch sollte eine "gute Parteiführung" sich auf eine Wahl rechtzeitig vorbereiten; Meine diesbezüglichen Bemühungen vom März 2016 (https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6498.html bzw. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6500.html) wurden ignoriert; Wären diese Bemühungen rechtzeitig ernst genommen worden, wäre für die anstehende Nationalratswahl schon genug erledigt; Aber anscheinend, war dies damals ja nicht erwünscht;

    • Desertrold: Das ist Unsinn. Erstens werden wir alle Hände voll damit zu tun haben, die Liste überhaupt voll zu bekommen zweitens widerspricht es natürlich nicht den basisdemokratischen Grundsätzen, weil Basisdemokratie nicht heißt, dass die Basis über die Absichten jedes Einzelnen abzustimmen hat, drittens wäre es schlicht unpraktisch das in Form einer MV zu tun, denn wozu haben wir denn LQ? Ja, gerade um eben nicht persönlch wo anwesend sein zu müssen. Das bevorteilt lediglich die auslegende LO und das ist nicht basisdemokratisch.
  • Niko: Ich kann gut damit leben, wenn es über Liquid läuft, dass die Basis über die Reihung der Kandidaten entscheidet, halte ich aber für wichtig und notwendig.
  • VinPei:

    Eigentlich wollte ich den ursprünglichen Antrag nicht unterstützen und mich einfach raushalten, weil das sowieso Thema auf der BGV ist und weil ich ihn relativ schlecht formuliert finde. Bei den nun aber neu hinzugekommenen Gegenanträgen, die am Rande des Schwachsinns spazierengehen, komme ich nicht umhin, den Ursprungsantrag der im Kontrast dazu als Ausfluss von Geist und Klugheit anmutet, nun doch zu unterstützen.

    • Alexis:

      also einen einzeiligen Antrag, findest du strotzt vor Klugheit???

      Dir steht es ja durchaus frei, jeden meiner angeführten Gründe sachlich zu widerlegen!!!!

      Vl sollte an dieser Stelle auch zu nen diesbezüglichen Meinungsbild verwiesen werden: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6961.html ... hier wurde der NR-Wahlantritt verneint; aber ist ja nur ein "unverbindliches Meinungsbild"

      • VinPei:

        Im Kontrast zu deinem wortreichen Gespinnst aus Wirrnissen schon. Tut mir leid, aber ich muss mit meiner Zeit haushalten und kann mich deshalb nicht eingehend mit offensichtlichem Unsinn beschäftigen.