Initiative i6989: bei Wahlantritt: WAHLLISTEN bzw. LISTENKANDIDATEN erfordern zwingend einen BASISBESCHLUSS im Rahmen einer MV!
 Ja: 4 (27%) · Enthaltung: 1 · Nein: 11 (73%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Diese Initiative
 
 
7(5+2)5(5+0)
 
 
Antritt zur Nationalratswahl
Letzter Entwurf vom 30.05.2017 um 11:16 Uhr · Quelltext

Vorbemerkung: Im Falle einer Befürwortung des Antritts der PPÖ bei der kommenden Nationalratswahl: Um etwaigen Absprachen vorzubeugen, als auch die PPö als „basisdemokratische Mitgliederpartei“ im Gegenzug zu einer „Oragen-/Gremienpartei“ zu fördern, müssen – unabhängig von der Wahlantrittsform (Eigenantritt, Bündnisantritt) die etwaigen Kandidaten bzw. die Reihung der Kandidaten auf den Wahllisten von der Basis der Piratenpartei bestätigt werden. Im Falle, dass die PPö bei der kommenden Nationalratswahl nicht antritt, ist dieser Antrag irrelevant.

Antrag:

Kandidaten für dir Nationalratswahl als auch die Reihung der etwaigen Kandidaten auf Wahllisten müssen durch die Basismitglieder bestätigt bzw. abgesegnet werden.

Dieser Beschluß gilt unabhängig von der Wahlantrittsform im Rahmen der Nationalratswahl – Eigenantritt oder Bündnisantritt – und ist im Falle eines Bündnisses, in den „Bündnisvertrag“ aufzunehmen. Dies hat den Zweck, dass „Basisdemokratie“ als Herzstück der PPö auch im Falle eines etwaigen Wahlbündnisses explizit berücksichtigt wird. Ein Bündnis, welches den Prinzipien und dem Wesen einer „Basisdemokratischen Mitgliederpartei“ nicht gerecht wird, bzw. diese Entscheidungsfindungsprozesse der PPö ablehnt, widerspricht den PPÖ-Werten, PPÖ-Grundsätzen und dem Piraten-Kodex. Folglich darf ein solches Bündnis, welches im Widerspruch zu einer „Basisdemokratischen Mitgliederpartei“ steht, nicht eingegangen werden.

Wahlkandidaten bzw. die Wahlisten sind von der Basis im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu bestätigen bzw. abzusegnen. Eine Bestätigung bzw. Absegnung dieser durch Gremien widerspräche dem Prinzip und dem Wesen einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“

Ein Entscheidungsgremium im Sinne des vormaligen „WienAndasRat“ wird abgelehnt und als unvereinbar mit einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“ angesehen.

Etwaige Kandidaten der PPö haben sich zwingend einem Hearing im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu stellen. Kandidaten der PPö welche sich diesem Mitgliederhearing im Rahmen einer Mitgliederversammlung nicht stellten, sind als Kandidaten zur Nationalratswahl nicht zugelassen.

Begründungen:

  • Wahrung der Prinzipien einer „Basisdemokratischen Mitgliederpartei“ als „Gegenpol“ zu Organparteien bzw. Gremienparteien.
  • Stärkung der Mitspracherechte sowie ENTSCHEIDUNGSRECHTE der BASISMITGLIEDER bzw. der Basis im Allg..
  • Vorbeugung etwaiger Absprachen hinsichtlich der Kandidatenreihung bzw. Zulassung von Kandidaten, wie dies u.U. im Rahmen des letzten Wahlbündnisses in Wien erfolgte.
  • Vorbeugung undurchsichtiger/verschleierter Entscheidungsprozesse, und
  • Wiederbelebung bzw. Förderung „basisdemokratischer Entscheidungsprozesse“, bzw.
  • Allgemeine Stärkung der Basismitglieder bzw. der Basiskompetenzen gegenüber den Gremien bzw. den Gremienkompetenzen. Immerhin, möchte sie sich die PPÖ als „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ und nicht als „Organpartei“ und nicht als „Gremiumpartei“ im politischen Spektrum etablieren.
  • Voranstellung von Thementreue und Prinzipientreue vor etwaigen Wahlerfolgen und "Zugriffsmöglichkeiten auf Steuergeldertöpfe".

Betreffend etwaiger Kritik hinsichtlich „Zeitmangel“ verweise ich auf eine Initiative aus dem März des letzten Jahres, wo bereits die Belange eines etwaigen Antrittes zur Nationalratswahl angesprochen wurden: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6498.html. Folglich gab es ausreichend Zeit, jene mit einem Antritt zur Nationalratswahl verbundenen Entscheidungsprozesse durchzuführen.

8 Diskussionsbeiträge
  • saw:

    Aus der Satzung der Piratenpartei Österreichs:

    § 1. Partei

    (1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

    Aus dem Parteiengesetz 2012:

    § 1. (Verfassungsbestimmung)...

    (2) Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt ist. ...

  • WinstonSmith:

    ich sehe auch in der von saw zitierten §1 (2) Verfassungsbestimmung eine eindeutige Aufforderung als "Piratenpartei Österreichs" an der NRW am 15. Oktober 2017 teilzunehmen - und nicht als Teil eines Wahlbündnisses oder auch Wahlplattform.

    § 1. (Verfassungsbestimmung)... ... dauernd organisierte Verbindung ... insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen ...

    • Alexis:

      Zur Tätigkeiten von Parteien gehört mehr als nur Antritte zur Wahlen!!!!!!!!!!!!

      Parteitätigkeit umfasst auch

      • Erarbeitung/Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen öffentlicher Begutachtungsprozesse ; Wurde dies von der PPö wahrgenommen? Ggw. ist mir nichteinmal bekannt, an wem man intern eine erarbeitete Stellungnahme weiterleiten solle: Bundesvorstandgremium? Basis-Liquid? Basis-Mitgliederversammlung?

      • Beobachtungen von Gesetzesinitiativen und Erarbeitung diesbezüglicher Gegeninitiativen;

      • Erarbeitung von - erstmals theoretischer - Lösungskonzepte für ggw. und zu erwartende Herausforderungen; usw. usw.

      auch sollte eine "gute Parteiführung" sich auf eine Wahl rechtzeitig vorbereiten; Meine diesbezüglichen Bemühungen vom März 2016 (https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6498.html bzw. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6500.html) wurden ignoriert; Wären diese Bemühungen rechtzeitig ernst genommen worden, wäre für die anstehende Nationalratswahl schon genug erledigt; Aber anscheinend, war dies damals ja nicht erwünscht;

    • Desertrold: Das ist Unsinn. Erstens werden wir alle Hände voll damit zu tun haben, die Liste überhaupt voll zu bekommen zweitens widerspricht es natürlich nicht den basisdemokratischen Grundsätzen, weil Basisdemokratie nicht heißt, dass die Basis über die Absichten jedes Einzelnen abzustimmen hat, drittens wäre es schlicht unpraktisch das in Form einer MV zu tun, denn wozu haben wir denn LQ? Ja, gerade um eben nicht persönlch wo anwesend sein zu müssen. Das bevorteilt lediglich die auslegende LO und das ist nicht basisdemokratisch.
  • Niko: Ich kann gut damit leben, wenn es über Liquid läuft, dass die Basis über die Reihung der Kandidaten entscheidet, halte ich aber für wichtig und notwendig.
  • VinPei:

    Eigentlich wollte ich den ursprünglichen Antrag nicht unterstützen und mich einfach raushalten, weil das sowieso Thema auf der BGV ist und weil ich ihn relativ schlecht formuliert finde. Bei den nun aber neu hinzugekommenen Gegenanträgen, die am Rande des Schwachsinns spazierengehen, komme ich nicht umhin, den Ursprungsantrag der im Kontrast dazu als Ausfluss von Geist und Klugheit anmutet, nun doch zu unterstützen.

    • Alexis:

      also einen einzeiligen Antrag, findest du strotzt vor Klugheit???

      Dir steht es ja durchaus frei, jeden meiner angeführten Gründe sachlich zu widerlegen!!!!

      Vl sollte an dieser Stelle auch zu nen diesbezüglichen Meinungsbild verwiesen werden: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6961.html ... hier wurde der NR-Wahlantritt verneint; aber ist ja nur ein "unverbindliches Meinungsbild"

      • VinPei:

        Im Kontrast zu deinem wortreichen Gespinnst aus Wirrnissen schon. Tut mir leid, aber ich muss mit meiner Zeit haushalten und kann mich deshalb nicht eingehend mit offensichtlichem Unsinn beschäftigen.