Der Ausschlussantrag, soll weiter so behandelt werden, wie es durch die jetzigen BSG-Mitglieder erfolgt;
Es gibt keine Grund, das BSG von der Arbeit zu entbinden;
Das die Regeln des Ausschlussantrages während des Verfahrens geändert werden soll, ist unzulässig und sehr fragwürdig;
Werden während eines laufenden Verfahren, die diesbezüglichen bestimmungen und regeln, seitens einer Initiative der Antragsteller geändert werden, kommt das einer reinen Willkür nahe: Nach dem Motto: Kommt nicht das gewünschte ergebnise (urteil), dann werden die Regeln solange geändert, bis das richtige ergebnis (urteil) kommt;
Lasst die BSG Mitgliedern, das Verfahren nach den geltenden Bestimmungen (Satzungen) zu Ende führen; es läuft +/- eh sehr sachlich und, seitens der BSG-Mitglieder auch ohne Untergriffe ab!
Der Verhandlungstermin am 07.07.2016, wurde im Rahmen der letzten Anhörung, in Einklang mit den Antragstellern und in Einverständnis mit dem Betroffenen fixiert;