Initiative i4506: BFO §2-3 - Landesorganisationsanteil an Mitgliedsbeiträgen 90% nach Budget
 Ja: 47 (89%) · Enthaltung: 3 · Nein: 6 (11%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 21.01.2014 um 22:01 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Änderung der Bundesfinanzordnung:

§3 (1) Alter Text

(1) Die Piratenpartei Österreichs sowie jede Unterorganisation sollte eine Übersicht planbarer Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr erstellen. Diese sollte auf einer Mitgliederversammlung oder gemäß der LDO bestätigt werden.

§3 (1) Neuer Text

(1) Die Piratenpartei Österreichs sowie jede Unterorganisation sollte eine Übersicht planbarer Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr erstellen und laufend anpassen. Dieses hat zumindest Fixkosten und Mitgliedsbeiträge sowie den verbleibenden Überschuss zu enthalten, fakultativ auch weitere Budgetposten (etwa Rücklagen, ein Aktionsbudget, ...). Das Budget muss auf einer Mitgliederversammlung, durch einen sonstigen Beschluss gemäß der LDO oder durch den erweiterten Bundesvorstand bestätigt werden. Hat die Bundesorganisation keinen Überschuss ermittelt und bestätigt, so ist von einem Überschuss in Höhe von zwei Dritteln der Mitgliedsbeitragseinnahmen auszugehen.

§2 (1) Alter Textabschnitt

60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht.

§2 (1) Neuer Textabschnitt

Jede Landesorganisation erhält 90% des laut §3 (1) anfallenden Überschusses, anteilsmäßig bezogen auf den Anteil stimmberechtigter, akkreditierter Mitglieder, die sich dieser Landesorganisation zugeordnet haben; die Auszahlung erfolgt monatlich anteilsmäßig unter Verwendung der monatsaktuellen Mitgliederzahlen, sodass am Jahresende die vorgesehene Summe ausbezahlt wurde. Die Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern, die sich keiner Landesorganisation zugeordnet haben, verbleiben gänzlich bei der Bundesorganisation.

Formalkorrektur

Weiters werde „Landesgeschäftsführung“ durch „Landesvorstand“ ersetzt.

Begründung

Formalisierung von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3964.html.

Als Gesamtformel ergibt sich also:

MB-Einnahmen[LO] = (Mitgliedsbeiträge - Fixkosten) * (Mitglieder[LO] / Mitglieder) * 90%

  • LO-Lose Mitglieder finanzieren damit keine LOs (diese Frage gabs in den Abstimmungskommentaren)
  • Mehr Streitpotential seh ich auch nicht wenn das Budget von der Basis bestätigt werden muss.

Die Fixkosten müssen zuerst gedeckt werden, dies sind ja auch Services (z.B. die IT) die wir gemeinsam nutzen. Wenn die Fixkosten gedeckt sind sollte fast alles an die LOs gehen, daher eben 90%.

Ich freue mich auch auf Gegeninitiativen die das Problem der Unterfinanzierung vom Bund im Vergleich zu den Ländern lösen.

Fallback

Wurde kein Überschuss ermittelt und bestätigt, so ist von einem Überschuss in Höhe von 2/3 der Mitgliedsbeitragseinnahmen auszugehen.

Dies bewirkt dass 60% der Mitgliedsbeiträge an die Landesorganisation ausgezahlt werden, da 2/3 * 90% = 60%. Wird also versäumt ein Budget zu beschließen greift die bisherige Lösung.

Zusatzinformationen

War hier schonmal eingebracht: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4231.html