Initiative i4231: BFO §2-3 - Landesorganisationsanteil an Mitgliedsbeiträgen 90% nach Budget
 Ja: 47 (73%) · Enthaltung: 2 · Nein: 17 (27%) · Nicht angenommen (Rang 2)
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25(11+14)37(13+24)
 
 
Wie i4231, aber für ein laufend angepasstes Budget
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35(13+22)20(10+10)
 
 
Wie i4346 - aber verpflichtendes Budget
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48(18+30)16(8+8)
 
 
keine Änderung des Status Quo
Letzter Entwurf vom 20.12.2013 um 10:08 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (7)

Änderung der Bundesfinanzordnung:

§3 (1) Alter Text

(1) Die Piratenpartei Österreichs sowie jede Unterorganisation sollte eine Übersicht planbarer Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr erstellen. Diese sollte auf einer Mitgliederversammlung oder gemäß der LDO bestätigt werden.

§3 (1) Neuer Text

(1) Die Piratenpartei Österreichs sowie jede Unterorganisation sollte eine Übersicht planbarer Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr erstellen. Dieses hat zumindest Fixkosten und Mitgliedsbeiträge sowie den verbleibenden Überschuss zu enthalten. Dieses muss auf einer Mitgliederversammlung, durch einen sonstigen Beschluss gemäß der LDO oder durch den erweiterten Bundesvorstand bestätigt werden. Wurde kein Überschuss ermittelt und bestätigt, so ist von einem Überschuss in Höhe von zwei Dritteln der Mitgliedsbeitragseinnahmen auszugehen.

§2 (1) Alter Textabschnitt

60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht.

§2 (1) Neuer Textabschnitt

Jede Landesorganisation erhält 90% des laut §3 (1) anfallenden Überschusses, anteilsmäßig bezogen auf den Anteil stimmberechtigter, akkreditierter Mitglieder, die sich dieser Landesorganisation zugeordnet haben; die Auszahlung erfolgt monatlich zu je einem Zwölftel unter Verwendung der monatsaktuellen Mitgliederzahlen.

Formalkorrektur

Weiters werde „Landesgeschäftsführung“ durch „Landesvorstand“ ersetzt.

Begründung

Formalisierung von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3964.html.

Als Gesamtformel ergibt sich also:

MB-Einnahmen[LO] = (Mitgliedsbeiträge - Fixkosten) * (Mitglieder[LO] / Mitglieder) * 90%

  • LO-Lose Mitglieder finanzieren damit keine LOs (diese Frage gabs in den Abstimmungskommentaren)
  • Mehr Streitpotential seh ich auch nicht wenn das Budget von der Basis bestätigt werden muss.

Die Fixkosten müssen zuerst gedeckt werden, dies sind ja auch Services (z.B. die IT) die wir gemeinsam nutzen. Wenn die Fixkosten gedeckt sind sollte fast alles an die LOs gehen, daher eben 90%.

Ich freue mich auch auf Gegeninitiativen die das Problem der Unterfinanzierung vom Bund im Vergleich zu den Ländern lösen.

Fallback

Wurde kein Überschuss ermittelt und bestätigt, so ist von einem Überschuss in Höhe von 2/3 der Mitgliedsbeitragseinnahmen auszugehen.

Dies bewirkt dass 60% der Mitgliedsbeiträge an die Landesorganisation ausgezahlt werden, da 2/3 * 90% = 60%. Wird also versäumt ein Budget zu beschließen greift die bisherige Lösung.

Vergleich mit der Ist-Situation

Unter https://ethercalc.org/BudgetEntwurf findet sich ein erster Entwurf zum Budget 2014.

Von den erwarteten 23000€ Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen würden derzeit fix 14000€ an die Länder überwiesen.

Der Bund hat also noch 9000€ übrig, rechnet aber mit Fixkosten in Höhe von 14000€. Das heißt alleine um hier auf Null zu kommen müssen mindestens 5000€ Spenden lukriert werden.

Hier greift dieser Vorschlag ein und würde zunächst die Fixkosten decken. Von den 23000€ blieben dann noch 9000€ übrig. Davon werden nun 90% also ca. 8000€ an die Länder überwiesen.

Anregungen

  • Mir wäre nicht bekannt, dass sich die Partei derzeit an die Soll-Bestimmung in §3 (1) der BFO halten würde – oder hat jemand den Link zum Budget für das Kalenderjahr 2013 parat? Aus welchem Grund wird nun eine plötzliche Änderung erwartet?
    • Weil es notwendig wird. Außerdem wird eine Bestätigung durch die Mitgliederversammlung hinzugefügt wodurch im Notfall diese während der Versammlung ein Budget erstellen kann. Mitgliederversammlungen sind ja immer noch Organe die halbwegs funktionieren...
  • Wessen Aufgabe ist die Budgeterstellung? Wenn nach LDO abgestimmt wird, können folglich Mitglieder beliebige Vorschläge machen, was unsere Fixkosten seien (bzw. sein sollen), und zur Abstimmung bringen? Wie wird sichergestellt, dass das mit der Realität konform geht und die BGF/Bundespartei nicht arbeitsunfähig macht?
    • Der Entwurf muss von der Geschäftsführung kommen und kann nur von der Basis bestätigt oder abgelehnt werden.
  • Was passiert, wenn/solange kein solcher Vorschlag gemacht wird, oder alle Vorschläge abgelehnt werden? Dann ist jegliche Finanzaufteilung zwischen Bund und Ländern blockiert.
    • Dafür hab ich jetzt noch den Fallback eingebaut.
  • Was passiert, wenn sich die Finanzsituation während des Jahres ändert (wovon m.E. stark auszugehen ist)? Wird das Budget dann nachgebessert (von wem?) und die monatlichen Zahlungen adjustiert? Muss jede dieser Änderungen im Liquid bestätigt werden (jeweils >1 Monat Verzögerung)?
    • Steht eh drin: durch eine Mitgliederversammlung, Liquid oder EBV (neu dazu gekommen).
  • Was passiert, wenn es unplanbare Ausgaben gibt, für die die 10% Rücklage nicht ausreichen?
    • Hier liegt der Vorteil darin dass wir nicht sofort das Geld an die Länder überweisen sondern monatlich, d.h. relativ lange noch Rücklagen haben. Dann muss das Budget nachgebessert werden, evtl. durch den EBV bestätigt werden und damit wird die monatsaktuelle Zahlung natürlich geringer ausfallen.
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