Initiative i4428: Wahlallianz zur Europawahl
 Ja: 44 (72%) · Enthaltung: 12 · Nein: 17 (28%) · Nicht angenommen (Rang 2)
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18(10+8)23(13+10)
 
 
Antritt zur Europawahl
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36(12+24)31(16+15)
 
 
Zusatzantrag zu i4420: Weitere Vorraussetzung: Fraktion der PPEU
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31(15+16)11(4+7)
 
 
Gegenantrag i4428: Wahlallianz, aber Kandidatur neu ausschreiben
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41(13+28)23(13+10)
 
 
Abänderungsantrag zu i4420 - eigener Antritt, falls keine Kooperation zustandekommt (Liste sofort wählen)
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35(11+24)15(8+7)
 
 
Gegenantrag i4428: Wahlallianz, aber Kampagnenteam an Bundesorgane anbinden
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39(15+24)27(13+14)
 
 
Gegenantrag zu i4300: Angebot an andere Parteien zur Unterstützung einer gemeinsamen Wahlplattform
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37(13+24)20(9+11)
 
 
Zusatz zu i4300: Antritt zu EU-Wahl im Wahlbündnis (KPÖ, Wandel, PIRAT)
Diese Initiative
 
 
45(16+29)16(9+7)
 
 
Zusatz zu i4300: Kein Wahlbündnis bei Listenerstellung auf Basis einer Quote
Diese Initiative
 
 
38(14+24)21(10+11)
 
 
meinungsbild vor abstimmung: wer würde sich abwenden?
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48(17+31)13(8+5)
 
 
Antritt zur Europa-Wahl (Unterstützung und Zustimmung zu aktiven Beitrag)
Diese Initiative
 
 
47(17+30)16(9+7)
 
 
Abänderungsantrag zu i4420 - kein eigener Antritt, falls keine Kooperation zustandekommt
Diese Initiative
 
 
48(17+31)14(9+5)
 
 
Zusatz zu i4300; Gegenantrag zu i4406: Kein Wahlbündnis ohne ausgearbeitete Kooperationsverträge
Diese Initiative
 
 
53(22+31)16(9+7)
 
 
keine Zeit, Geld oder sonstige Recourcenverschwendung für etwas, das niemals Erfolg haben wird
Letzter Entwurf vom 03.01.2014 um 18:44 Uhr · Quelltext

Antrag

Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ. Dazu werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die BGV beauftragt die BGF, die beiliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen und eine weitere Bundesgeneralversammlung zum Zweck der gemeinsamen Wahl der beiden SpitzenkandidatInnen und ggf. der Wahl der restlichen KandidatInnen der Piratenpartei in Abstimmung mit den Bündnispartnern abzuhalten.
  2. Die Piratenpartei führt die Akzeptanzwahl der KandidatInnen für die gemeinsame Spitzenkandidatur mit 60% Zustimmung auf dieser nächsten Bundesgeneralversammlung durch.
  3. Es wird auf der laufenden BGV anstelle einer eigenen EU-Wahl-Liste eine Liste von KandidatInnen der Piratenpartei für den gemeinsamen Wahlvorschlag (ab Platz 3) nach BWO §2b gewählt. Dabei wird die Listenlänge so gewählt, dass ein Mindestanteil von 33% sowohl an Frauen als auch an Männern gewährleistet wird. Bisherige KandidatInnen werden gefragt, ob sie für den Bündniswahlvorschlag kandidieren möchten. Die Liste wird für Spontankandidaturen geöffnet.
  4. Es werden auf der laufenden BGV anstelle eines eigenen Wahlkampagnenteams drei Mitglieder des Bündnis-Kampagnenteams (+NachrückerInnen) nach BWO gewählt. Bisherige KandidatInnen werden gefragt, ob sie für den Bündniswahlvorschlag kandidieren möchten. Die Liste wird für Spontankandidaturen geöffnet.
  5. Die Entsendeten ins Bündnis-Kampagnenteam müssen ihre Arbeit transparent sowie in Rücksprache mit der Basis und den Bundesorganen der Piratenpartei Österreichs ausüben. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Entsendeten mit der Einbringung von Anträgen in das Bündnis-Kampagnenteam zu beauftragen.
  6. Das gemeinsame Wahlprogramm der Wahlallianz wird gemeinsam durch alle Allianzteilnehmer erarbeitet. Die Mitarbeit daran steht allen Mitgliedern der Piratenpartei offen. Die endgültige Fassung wird dabei durch die Basis auf der nächsten Bundesgeneralversammlung oder über Liquid bestätigt. Für die Bestätigung durch Liquid wird ein eigenes Regelwerk angelegt. Dieses ist nur bei Anträgen durch Mitglieder des Bündnis-Kampagnenteams gültig, verbindlich und enthält die folgenden Fristen: Neu: entfällt / Diskussion: 10 Tage / Eingefroren: 4 Tage / Mehrheit: > 6/10
  7. Die AG Technik wird für die zukünftige gemeinsame Meinungsbildung um die Installation einer Liquid-Instanz gebeten, in der alle Mitglieder der Wahlbündnispartner Stimmrecht erhalten.
  8. Sollten das angestrebte Bündnis (aus welchen Gründen auch immer) nicht zustande kommen, so gilt eine gewählte Liste an KandidatInnen der Piratenpartei für den gemeinsamen Wahlvorschlag als eigener Wahlvorschlag der Piratenpartei und die Entsendeten in das Bündnis-Kampagnenteam als Wahlkampagnenteam der Piratenpartei.

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung_KPOE_Pirat_Wandel.pdf

(Eingebracht von burnoutberni, c3o, juli, Waltbon)