Initiative i4412: Zusatz zu i4300; Gegenantrag zu i4406: Kein Wahlbündnis ohne ausgearbeitete Kooperationsverträge
 Ja: 8 (19%) · Enthaltung: 31 · Nein: 34 (81%) · Nicht angenommen (Rang 13)
Letzter Entwurf vom 02.01.2014 um 22:50 Uhr · Quelltext

Zusatzantrag zu i4300 und Gegenantrag zu i4406 zur Vorlage und Beschluß bei der Mitgliederversammlung 2014-1

Antrag

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die Piratenpartei Österreich nur mit ausgearbeiteten und von der Basis mit mindestens 90% aller stimmberechtigten Mitglieder angenommenen Kooperationsverträgen in einem Wahlbündnis mit der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) und der Partei WANDEL zur EU-Wahl antreten soll.

Begründung

Schön und gut, wenn man zwar in einen Bündniss antreten will, aber gute Kooperationsverträge fehlen. Besondere Punkte sollten z.B. sein, dass Ehrenhauser unsere Anliegen im EU-Parlament anbringen MUSS und auch eine gewisse Zahl an Wochenstunden für uns aufnehmen muss. Ansonsten werden unsere Ressourcen im Wahlkampf ausgenutzt. Eine vertragliche Regelung ist somit wichtig.

Warum mindestens 90% aller stimmberechtigten Mitlieder

Solch ein Bündniss ist eine weitreichende Entscheidung und sollte nur mit sehr hoher Zustimmung zu den Kooperationsverträgen von der Basis eingegangen werden. Aber wirklich alle stimmberechtigten Mitglieder und nicht nur an der Abstimmung teilnehmende. D.h. hat der Antrag zwar 94% Zustimmung, aber nur 14 Teilnehmer gilt das nicht. Das absolute Ergebnis der Zustimmungen ist auf die Zahl aller Stimmberechtigten in Prozent umzurechnen! Hiermit ergeht auch eine Arbeit an den BV die Mitglieder die Abstimmung über die Kooperationsvertäge in Kenntniss zu setzen!