Initiative i4420: Gegenantrag zu i4300: Angebot an andere Parteien zur Unterstützung einer gemeinsamen Wahlplattform
 Ja: 23 (50%) · Enthaltung: 27 · Nein: 23 (50%) · Nicht angenommen (Rang 7)
Letzter Entwurf vom 03.01.2014 um 16:19 Uhr · Quelltext

Beschluss

a) Die Bundesgeneralversammlung beschließt, dass die Piratenpartei Österreichs nicht zur Europawahl 2014 antritt, sofern binnen vier Wochen nach dieser BGV (16.2.2014, 23:59 Uhr) ein Kooperationsvertrag mit mindestens einer anderen Partei abgeschlossen wird, der folgende Eckpunkte umfasst:

  • Die Kooperation erfolgt auf Basis einer überparteilichen Plattform, die sich auch explizit an Personen richtet, die nicht Teil einer kooperierenden Partei sind.
  • Die Piratenpartei Österreichs sowie andere Kooperationspartner sind explizit Initiatoren und Unterstützer dieser Wahlplattform. Dies wird auch in der Öffentlichkeitsarbeit im Wahlkampf und im Falle eines Einzuges ins EU-Parlament weiterhin so kommuniziert (Etwa durch Anbringen der Logos der Einzelnen Kooperationspartner auf Drucksorten oder Werbung unter der Bezeichnung "Unterstützer" oder "unterstützt durch" etc.)
  • Die Wahlliste wird in geheimer und unmittelbarer Wahl auf einer Versammlung erstellt, bei der alle stimmberechtigten Mitglieder der Kooperationspartner mit einer Stimme wahlberechtigt sind (Stimmrecht für Parteiunabhängige kann auch vorgesehen werden). Die Wahl erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen in der Bundeswahlordnung der Piratenpartei Österreichs (Listenplatz 1 und 2 in Instant-runoff-Voting, restliche Liste mit Schulze-Methode). Elemente, welche die unmittelbare Entscheidungsgewalt der Stimmberechtigten einschränken, wie eine geschlechtsspezifische Quote oder fixe Plätze für Kooperationspartner, sind explizit ausgeschlossen. Das Akzeptanzquorum für die ersten beiden Plätze beträgt 2/3 der gültigen abgegebenen Stimmen, für weitere Plätze 60%.
  • Das grundlegende Programm bzw. die Hauptwahlkampagnenthemen der Wahlplattform wird ebenso auf einer Versammlung durch die einzelnen Mitglieder mit einer Mehrheit von 60% beschlossen.
  • Die Überparteilichkeit der Liste muss auch im Listennamen wiedergegeben werden (Bürgerliste, Unabhänge Liste, etc.). Die Kooperationspartner sind dabei als Unterstützer anzuführen.
  • Die Finanzierung des Wahlantritts (Gebühren laut Europawahlordnung) erfolgt anteilsmäßig zu gleichen Teilen durch die Kooperationspartner. Die Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit soll vorwiegend aus Spenden geschehen. Aber auch Darlehen sind zulässig, falls diese bei Nicht-Einzug ins Europäische Parlament automatisch in eine Spende umgewandelt werden.
  • Die Organisation und Verwaltung des Wahlantritts obliegt einem Wahlkampfteam, zu dem jeder Kooperationspartner die gleiche Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern entsenden darf. Weitere parteiunabhängige Mitglieder können auf einer gemeinsamen Versammlung in dieses Team gewählt werden.
  • Sowohl das Wahlkampfteam als auch ins Europäische Parlament entsendete Kandidaten verpflichten sich, ihre Entscheidungen transparent und nachvollziehbar zu treffen und die Finanzgebarung unter Berücksichtigung des Datenschutzes offenzulegen. Spenden über €500 pro Person müssen mit Namen veröffentlicht werden.
  • Für spätere gemeinsame Entscheidungsfindung im Falle eines Einzuges ins Europäische Parlament ist eine Liquid-Democracy-Plattform einzurichten, zu der zumindest alle Mitglieder der Kooperationspartner akkreditiert werden können.
  • Mögliche Kooperationspartner sind die politischen Parteien:
    • Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)
    • Der Wandel (WANDL)
  • Die Kooperationspartner verpflichten sich, auf einen eigenständigen Antritt zur EU-Wahl 2014 zu verzichten.

b) Der BV wird von der BGV ermächtigt im Namen der Piratenpartei an die oben genannten möglichen Kooperationspartner in dieser Sache heranzutreten und eine Einigung unter Berücksichtigung der Transparenzbestimmungen der Piratenpartei (öffentlich einsehbares Pad, Mumble-Stream von Verhandlungen) zu erzielen. Bei weiteren Details und Punkten soll dabei auf Datenschutz, Transparenz und basisdemokratische Entscheidungsfindung in inhaltlichen Fragen Wert gelegt werden. Die Endfassung der Kooperationsvereinbarung muss vor der Unterzeichnung vom EBV im Wortlaut mit einfacher Mehrheit positiv abgestimmt werden - in strittigen Fragen, die nicht durch obige Punkte geklärt sind, ist ein unverbindliches kurzes Meinungsbild im Liquid einzuholen. Nach positiver Abstimmung durch den EBV wird die BGF ermächtigt, den Kooperationsvertrag zu unterzeichnen.

c) Sollte innerhalb von vier Wochen keine Kooperation zustandekommen, ist von der BGF eine regionale Mitgliederversammlung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen, auf der eine eigene Liste und ein Wahlkampagnenteam gewählt wird, und die Piratenpartei Österreichs tritt eigenständig zur EU-Wahl an.