Initiative i4219: Rabatte ersatzlos streichen
 Ja: 19 (29%) · Enthaltung: 21 · Nein: 46 (71%) · Nicht angenommen (Rang 5)
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25(14+11)48(10+38)
 
 
Keine Änderung
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19(10+9)62(20+42)
 
 
Rabatte nur mehr in Einzelfällen, dort aber unbegrenzt. Keine Probemonate mehr.
Diese Initiative
 
 
19(10+9)44(14+30)
 
 
Rabatte nur mehr in Einzelfällen
Diese Initiative
 
 
20(11+9)43(13+30)
 
 
Rabatte nur mehr in Einzelfällen und maximale Anzahl der Rabatte
Letzter Entwurf vom 29.11.2013 um 09:15 Uhr · Quelltext

Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.

Neuer Text

Diesen Satz streichen.

Begründung

Je nachdem, wie die Abstimmung ausgeht, wird der Mitgliedsbeitrag maximal € 20 oder € 30 pro Jahr betragen. Das ist jedem zumutbar, Vergünstigungen sind daher nicht notwendig, zumal sie auch einen Mehraufwand in der Verwaltung darstellen.