Initiative i3789: Straftatbestand: Wissentliche Verbreitung von Falschinformation bezüglich Straftatbeständen vor größerem Personenkreis
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Letzter Entwurf vom 29.10.2013 um 14:29 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (7)

Initiative

Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit

Neuer Straftatbestand: Organisierte, wissentliche Verbreitung von Falschinformation bezüglich Straftatbeständen vor größerem Personenkreis

Gerade über das Strafrecht, das mit seinen Sanktionen in Grundrechte und vitale Lebensinteressen eines jeden Menschen eingreift, muss möglichst Klarheit bestehen. Organisierte Verbreitung von Falschinformation über den Inhalt der österreichischen Straftatbestände schädigt nicht nur das Ansehen legaler Handlungen und rechtstreuer Bürger, sondern ist auch der allgemeinen Rechtskenntnis abträglich. Kenntnis darüber, was strafrechtlich ge- bzw verboten ist, ist wesentlich, um sich rechtskonform verhalten zu können. Über Bestehen und Inhalt von Straftatbeständen wissentlich Falschinformationen zu verbreiten führt zu massiver Verunsicherung oder aber zu Apathie, wodurch die die allgemeine Rechtstreue negativ beeinflusst werden kann.

Daher spricht sich die Piratenpartei Österreichs für strafrechtliche Pönalisierung solchen Verhaltens aus. Das Strafmaß sollte höher sein, wenn für solche Zwecke öffentliche Mittel verwendet werden, denn die öffentliche Subventionierung von Falschinformation über die geltende Rechtslage ist besonders verwerflich.
 

Begründung

Es bezieht sich auf WISSENTLICHE Verbreitung von Falschinformation. Bloße Vermutungen sind also nicht erfasst. Ein größerer Personenkreis liegt laut Judikatur ab 1000 Personen vor. Stammtischrunden sind also nicht erfasst. Es muss organisiert sein. Dafür ist eine koordinierte Planung von Personen- und Sacheinsatz nötig. Einzelpersonen sind also nicht erfasst. Die Anregung "Gegen Pressefreiheit" nennt mE nicht die richtigen Gründe und verkennt die Absicht dieser Initiative. Es geht nicht darum die Nennung einzelner Handlungen als rechtswidrig, zu pönalisieren, sondern um die wissentlich falsche Darstellung der Rechtslage.
 
 

Zu den Argumenten (die wiedermal in der diskussionsphase statt anregungung verwendet wurden :/)

1. Wissentlichkeit schwer nachweisbar

Das stimmt! Und das ist gut so! Nur wenn Wissentlichkeit nachgewiesen wird soll bestraft werden. das funktioniert bei diversen anderen Tatbeständen des Strafrechts ganz gut und ist hier sachlich angebracht, denn reine Mutmaßungen sollen keinesfalls verboten werden - nur die koordinierte, großräumige und wissentliche Fehlinformation.

2. Wie erkennt man die absolute Wahrheit?

Komplett sinnloses Argument.... Straftatbestände haben einen konkreten Inhalt und es besteht zu 99% Einigkeit über den Anwendungsbereich in Lehre und Judikatur. Deshalb ist dieser Vorschlag ja eingeschränkt auf "Wissentlichkeit", was dieses komische Argument entkräftet. Mit dem Argument könnte man jede Strafjudikatur als Willkür abtun - bullshit!

3. Hervorragende Möglichkeit, Unbequeme mundtot zu machen

Die organisierte, wissentliche Verbreitung von Falschinformation bezüglich Straftatbeständen vor größerem Personenkreis ist keine Meinungsäußerung. Wissentlich zu lügen und damit Unsicherheit über den Inhalt von Straftatbeständen zu schaffen, ist eine bodenlose Frechheit und auch gefährlich. Noch dazu ist dieser Vorschlag nicht nur auf die Wissentlichkeit, sondern auch auf die organisierte Vorgangsweise und den großen Personenkreis eingeschränkt - daher keine Missbrauchspotenzial.