Initiative i369: Beibehaltung der Regierungsvorlage bzw. Verbesserung des Initiativantrags
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Letzter Entwurf vom 25.08.2012 um 16:55 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Folgendes möge ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie

Regierungsvorlage / Initiativantrag

Die PPÖ spricht sich für die Beibehaltung der Regierungsvorlage sowie für die Verbesserung der Bedingungen des Initiativantrags aus. Gesetzesänderungen sollen in Zukunft regierungsmäßig, parlamentarisch oder direkt-demokratischeingeleitet werden können. Begutachtungspflichten und -fristen sollen in Zukunft auch für Initiativanträge gelten.
Die Beamten und Experten, die derzeit den Ministerien zur Verfügung stehen, müssen demnach auch das Parlament und Bürgerinitiativen inhaltlich und operativ bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen unterstützen.

Begründung / Gegenargumentation

Ein Gesetzesvorschlagsrecht durch die Regierung, der nach wie vor durch das Parlament zustimmungspflichtig ist, ist keine Aufhebung der Gewaltenteilung. Im derzeitigen Zustand ist die Regierungsvorlage sogar die vorzuziehende Form des Gesetzesvorschlags, weil sie Begutachtungspflichten und -fristen umfasst, was beim Initiativantrag nicht der Fall ist. Eine Abschaffung der Möglichkeit der Regierungsvorlage würde wahrscheinlich nur an Ansteigen der Pseudoinitiativanträge zur Folge haben. Pseudoinitiativanträge sind Regierungsideen, die durch einen regierungsnahen Parlamentarier als Initiativantrag eingebracht werden.