Öffentlichen Körperschaften und von ihnen abgeleiteten Körperschaften soll es verboten sein, CDS-Geschäfte jeder Art einzugehen.
CDS heisst Credit Default Swap.
Man kann CDS als Kreditausfallsversicherung bezeichnen.
Angenommen, man besitzt eine Anleihe, dann kann man diese gegen die Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit des zugrundeliegenden Unternehmens oder Staates mit Hilfe eines CDS abzusichern versuchen.
Durch den Kauf eines CDS entstehen zusätzliche Kosten (ähnlich wie durch den Abschluss einer Versicherung zusätzliche Kosten, nämlich die monatlich oder jährlich zu entrichtende Versicherungsprämie anfällt).
Es können Grenzfälle und Streitfragen entstehen hinsichtlich der Frage, ob ein Schadensfall abgedeckt ist oder nicht (ähnlich wie es bei Versicherung Streitfälle geben kann, ob ein gewissen Schadensfall in den Versicherungsbedingungen enthalten ist oder nicht).
Und schliesslich kann der Fall eintreten, dass die CDS begebende Gesellschaft in Konkurs geht, und dadurch der CDS wirkungslos wird (ähnlich wie der Fall eintreten kann, dass eine Versicherungsgesellschaft in Konkurs geht und dadurch die Versicherungsverträge wertlos werden).