Initiative i2525: Verbot ungedeckter Derivatgeschäfte für öffentliche Körperschaften
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Letzter Entwurf vom 02.03.2013 um 15:03 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Öffentlichen Körperschaften und von ihnen abgeleiteten Körperschaften soll es verboten sein, ungedeckte Derivatgeschäfte einzugehen. Aber es soll nicht verboten sein, gedeckte Derivatgeschäfte einzugehen.

Wenn beispielsweise eine öffentliche Körperschaft einen Rohstoff oder eine Aktie oder eine Währung oder eine Anleihe besitzt, und um diese gegen Kursverluste abzusichern, ein Derivatgeschäft eingeht, so ist dies ein gedecktes Derivatgeschäft, das laut dieser Initiative nicht verboten werden soll.

Ein ungedecktes Derivatgeschäft bedeutet beispielsweise, eine Verkaufsoption bezüglich einem gewissen Wert zu erwerben, ohne den zugrundeliegenden Wert zu besitzen.