Initiative i2527: Verbot von Laufzeitumschuldungen für öffentliche Körperschaften
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Letzter Entwurf vom 02.03.2013 um 15:24 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Öffentlichen Körperschaften und von ihnen abgeleiteten Körperschaften soll es verboten werden, Laufzeit-Umschuldungen vorzunehmen.

"Laufzeit-Umschuldung" bedeutet, dass langfristige Kredite aufgelöst und stattdessen kurzfristige Kredite aufgenommen werden, wenn die kurzfristigen Zinsen niedriger sind als die langfristigen,

oder, dass kurzfristige Kredite aufgelöst und stattdessen langfristige Kredite aufgenommen werden, wenn die langfristigen Zinsen niedriger sind als die kurzfristigen.

Ein möglicher Nachteil besteht in den Transaktions- und Umstiegskosten, ein möglicher Vorteil in der Zinsersparnis.
Ein weiterer Nachteil besteht im Risiko, dass die Zinsdifferenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen sich umdreht.