Initiative i1810: Gültigkeitsbereich der Bundesfinanzordnung
 Ja: 44 (96%) · Enthaltung: 8 · Nein: 2 (4%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
20(11+9)31(12+19)
 
 
Gesamtänderung BFO §§ 2-5 und 7
Letzter Entwurf vom 04.01.2013 um 12:12 Uhr · Quelltext

In die Bundesfinanzordnung soll ein neuer §1 eingefügt und alle bisherigen Paragraphen entsprechend neu numeriert werden

Alter Text

entfällt

neuer Text

§1 Gültigkeitsbereich
(1) Diese Finanzordnung hat Gültigkeit für das gesamte Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Österreichs.
(2) Die Finanzordnung gilt für die Piratenpartei Österreichs und alle ihr zugehörigen Unterorganisationen.

Begründung

Wie in Satzung und allen anderen Ordnungen sollte auch bei der Bundesfinanzordnung der Gültigkeitsbereich definiert werden