Diese Initiative | 11 | (11+0) | 71 | (45+26) | Abschaffung des §188 StGB | |||
Diese Initiative | 29 | (14+15) | 16 | (13+3) | Änderung StGB §188 "Herabwürdigung religiöser Lehren" |
Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:
Text
Recht
Strafgesetzbuch
Freie Meinungsäußerung
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Abschwächung des §188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“ aus. Eine geeignete Möglichkeit zur Abschwächung wäre, die Passage „herabwürdigt und verspottet“ durch „massiv und undifferenziert herabwürdigt und verspottet“ zu ersetzen.
Begründung
Der Paragraph der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ wird immer wieder dazu verwendet, die Meinungsfreiheit einzuschränken und Kritik (auch berechtigte Kritik) an Religionen zu verhindern.
Originalzitat
Hier der Originaltext: ͈§ 188. Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.