Initiative i785: Änderung StGB §188 "Herabwürdigung religiöser Lehren"
 Ja: 26 (43%) · Enthaltung: 24 · Nein: 35 (57%) · Nicht angenommen (Rang 3)
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12(12+0)70(44+26)
 
 
Abschaffung des §188 StGB
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16(13+3)29(14+15)
 
 
Abschwächung des §188 StGB
Letzter Entwurf vom 19.09.2012 um 10:31 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Ins Parteiprogramm möge aufgenommen werden:

Recht

Strafgesetzbuch

Herabwürdigung religiöser Lehren

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Abschaffung oder zumindest Abschwächung des §188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“ aus. Eine geeignete Möglichkeit zur Abschwächung wäre, die Passage „herabwürdigt und verspottet“ durch „massiv und undifferenziert herabwürdigt und verspottet“ zu ersetzen.

Begründung

Der Paragraph der „Herabwürdigung religiöser Lehren" wird immer wieder dazu verwendet, die Meinungsfreiheit einzuschränken, und Kritik (auch berechtigte Kritik) an Religionen zu verhindern. Dieser Paragraph hat eine Problematik in Sachen Einschüchterung.

Originalzitat

Hier der Originaltext:
„§ 188. Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."