Diese Initiative | 34 | (23+11) | 18 | (15+3) | Liberal - Abgaben von Mandatsträgern auf freiwilliger Basis | |||
Diese Initiative | 26 | (21+5) | 19 | (15+4) | Ich bin bereit, als Mandatar 20% meines Bruttobezugs als Parteisteuer abzuführen | |||
Diese Initiative | 21 | (16+5) | 18 | (16+2) | Parteisteuer 20% vom Bruttobezug sind üblich | |||
Diese Initiative | 24 | (20+4) | 20 | (15+5) | Ich bin bereit, als Mandatar 15% meines Bruttobezugs als Parteisteuer abzuführen | |||
Diese Initiative | 24 | (20+4) | 20 | (15+5) | Ich bin bereit, als Mandatar 10% meines Bruttobezugs als Parteisteuer abzuführen | |||
Diese Initiative | 28 | (21+7) | 14 | (11+3) | Ich bin bereit, als Mandatar 5% meines Bruttobezugs als Parteisteuer abzuführen |
Initiative i781: BWO - Wahllistenerstellung - Parteisteuer 5% v. Bruttobezug
Ja: 32 (70%) · Enthaltung: 23 · Nein: 14 (30%) · Angenommen
Die BGV möge folgende Änderung der Bundeswahlordnung beschließen
Folgende Absätze mögen an entsprechender Stelle mit angepasster Nummerierung unter der Überschrift Wahllistenerstellung in die Bundeswahlordnung eingefügt werden:
- "Kandidaten für ein Mandat auf Europa-, Bundes- oder Landesebene haben vor der Wahllistenerstellung einen Vertrag mit der BGF abzuschließen, in dem eine Parteisteuer von 5% ihres Brutto-Einkommens aus der Mandatsausübung für die Dauer der Ausübung dieser durch die Piratenpartei erreichten Mandate vereinbart wird. Dazu sind monatliche Akontozahlungen an die BGF zu entrichten, die 5% des im Bundesbezügegesetz festgelegten Monatsbezugs entsprechen. Eine Abrechnung, in die auch Sonderzahlungen eingerechnet werden, ist zum Ende des Geschäftsjahres durch den Mandatar mit Belegen der BGF vorzulegen."
- "Die BGF ist angewiesen, jeweils 70% der eingenommenen Parteisteuer laut Ziffer 1 an die aufstellende Gliederung, durch die das Mandat erreicht wurde, zu überweisen."
Begründung
Die Partei braucht eine Parteisteuer um mit diesen Mitteln eine Infrastrur erhalten zu können bzw. um weitere Wahlkämpfe zu finanzieren.
Eine Parteisteuer, die nicht an die Zugehörigkeit zur Partei sondern an das Ausüben des Mandats gebunden ist, soll helfen im Falle des Austrittes eines oder mehrer Mandatare aus zB dem Parlamentsklub oder der Piratenpartei die Finanzierung planbar zu sichern.
Abs. 2 Entspricht unserem derzeitigem Schlüssel BO/LO und wird nur schlagend, wenn zB das Nationalratsmandat durch die Landes- oder Regionalliste erreicht wurde oder bei Landtagsabgeordneten