Initiative i7063: Verpflichtende Begutachtungsverfahren (mit Verweis auf Regierungsvorlagen)
 Ja: 9 (90%) · Enthaltung: 2 · Nein: 1 (10%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 10.07.2020 um 12:04 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie

Verpflichtende Begutachtungsverfahren

Um die Einbindung der Bevölkerung zu stärken soll bei allen Regierungsvorlagen zwingend eine mindestens 8 Wöchige Begutachtung und bei allen sonstigen Gesetzesanträgen (Selbstständige Anträge, Volksbegehren und Gesetzesanträge des Bundesrates) zwingend eine 8 Wöchige schriftliche Ausschussbegutachtung stattfinden. In dringenden Fällen, darf unter Zustimmung des Hauptausschusses mit einer 2/3 Mehrheit, von einer solchen (Ausschuss-)Begutachtung abgesehen werden. Gesetze die nicht begutachtet wurden müssen spätestens nach einem Jahr automatisch außer Kraft treten.

Begründung

Im Meinungsbild https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/7059.html sprach man sich für eine zwingende Begutachtung mit Flexibilität aus. Dies soll mit dieser Initiative umgesetzt werden. Mit Verweis auf die Regierungsvorlagen und die Unterschiedlichen Einbringugnsarten. Wir haben zwar in i300https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/300.html bereits die Abschaffung der Regierungsvorlage beschlossen, dennoch soll bis diese erreicht wird eine zwingende Begutachtung stattfinden. Diese Initiative unterscheidet daher explizit Ausschussbegutachtungen und gewöhnliche Begutachtungen. Gesetze die nicht begutachtet wurden müssen spätestens nach einem Jahr automatisch außer Kraft treten. Die Sunset-Klausel soll verhindern, dass die Begutachtung langfristig umgangen wird und den Status Quo sichern. Es besteht eine gewisse Gefahr, dass dann eine Begutachtung über das bereits in Kraft getretene Gesetz stattfinden wird und somit die Debatte in Richtung des neuen Gesetzes verschoben wird, um dem großteils Vorzubeugen wurde das Quorum im Hauptausschuss auf 2/3 festgelegt, so dass unter einer üblichen Regierungsmehrheit zumindest die Oposition eingebunden werden muss.