Initiative i6860: Neue SGO, wenn BV Antragsteller, darf dieser nur einen SR wählen
Letzter Entwurf vom 20.09.2016 um 15:31 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Da innerhalb der neuen SGO folgende Regelung in Kraft getretten ist:

§ 1. Zusammensetzung "Der Antragsteller sowie der Bundesvorstand ernennen jeweils ein weiteres Mitglied des Schiedsgerichtes. Die vier auf diese Weise bestimmten Schiedsrichter wählen mit einfacher Mehrheit eine/n Dritte/n als fünftes Mitglied, das als Vorsitzende/r die Sitzungen leitet."

Soll dieser Paragraph um folgenden Satz ergänzt werden:

"Falls der BV der Antragsteller ist, kann dieser nur einen SR (Schiedsrichter) wählen."

§ 4. Verfahrensdauer

"(2) Wird die Verfahrensdauer nach Absatz 1 überschritten, kann der Antragsteller beim BV einen Austausch des vom BV ernannten Schiedsrichters fordern. Der BV hat binnen drei Wochen sein Ersatzmitglied zu benennen. Außerdem verliert in diesem Fall der Vorsitzende des Schiedsgerichtes seine Stellung und die übrigen vier Schiedsrichter haben eine/n neue/n Vorsitzende/n zu wählen. Dieser Austausch hat binnen zwei Wochen zu erfolgen."

Soll dieser Paragraph durch folgenden Satz ersetzt werden:

"(2) Die Verfahren, sollen schnell und zügig abgeschlossen werden. Möglichst Objektive beurteilung der Streitparteien ist nicht gewünscht. Falls der BV eine verzögerung durch die SR gegeben sieht, können die SR durch den BV ausgetauscht werden. Damit das Urteil im Interesse des BV schnell gefällt werden kann."