Oder einfach so
am 20.09.2016 um 15:34 Uhr

Das SG ist absofort der Handlanger des BV.

Der BV bestellt formal-halber, auf einen Auschluss, das SG hat diesen vorgefertigen Entschluss, innerhalb von 5 Wochen zu unterzeichnen. Änderungswünsche des SG, können durch den BV revidiert werden und ggf. neue und willige Schiedsrichter bestimmt werden.


Meinungsbild der UnterstützerMeine MeinungÄnderungswunsch zur Zeit nicht umgesetztÄnderungswunsch zur Zeit umgesetzt
 
[nur für Registrierte]