am 20.09.2016 um 15:34 Uhr
Oder einfach so
Das SG ist absofort der Handlanger des BV.
Der BV bestellt formal-halber, auf einen Auschluss, das SG hat diesen vorgefertigen Entschluss, innerhalb von 5 Wochen zu unterzeichnen. Änderungswünsche des SG, können durch den BV revidiert werden und ggf. neue und willige Schiedsrichter bestimmt werden.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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