Initiative i6207: Klarstellung Landesgrenzen-übergreifende Kooperationen
Letzter Entwurf vom 03.10.2015 um 10:05 Uhr · Quelltext

Antrag

Es möge bei der BGV 2015 beschlossen werden, umgehest klarzustellen, wie weit Kooperationen im Verbund der Piratenbewegung, über die Landesgrenzen, abseits des „Europäischen Parteiennetzwerk“ bzw. des bzw. des „Internationalen Parteien Netzwerk“ möglich sind.

Auch möge klargestellt werden, ob eine solche Kooperation ausschließlich der Piratenpartei Österreichs obliegt, oder die einzelnen Landesparteiorganisationen (Landesparteien) unabhängig von der Piratenpartei Österreichs berechtigt, diesbezügliche Kooperationen einzugehen, sofern diese nicht den „Werten“ und „Prinzipien“ der Piratenpartei Österreichs widersprechen.

Ebenso möge klargestellt werden, welches Organ für die Absegnung einer solchen Kooperation zuständig ist, und nach welchen Kriterien eine solche Kooperation als legitim und zweckmäßig bewertet wird.

Ebenso soll beschlossen werden, bis zur nachfolgenden BGV (2016) die jweiligen thematischen Schwerpunkte mit den einzelnen Parteien anderer Länder festzulegen. Ob diese im Rahmen einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe oder durch Basis-Engagement ohne eigentliche Arbeitsgruppe erfolgt, soll ebenso in einen baldigen internen Diskurs beschlossen werden.
 

Begründung

Weder auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs noch auf jener der Landesparteien (beziehe mich dabei insbesondere auf jene der Piratenpartei Wien) sind klare und einheitliche Informationen hinsichtlich diesbezüglichen Kooperation vorhanden.

Manche Problematiken sind ausschließlich nur gemeinsam, auch über die Landesgrenzen hinweg zu lösen, wobei die Zusammenarbeit bzw. die einzelnen "Problemlösungen" durch die Gebote der völkerrechtlichen Neutralität (wenn auch nicht durch die tages-politische Auslegung der Neutralitätspolitik) begrenz sind.