=Antrag=

Es möge bei der BGV 2015 beschlossen werden, umgehest klarzustellen, wie weit Kooperationen im Verbund der Piratenbewegung, über die Landesgrenzen, '''abseits des „Europäischen Parteiennetzwerk“ bzw. des bzw. des „Internationalen Parteien Netzwerk“'''  möglich sind.

Auch möge klargestellt werden, ob eine solche Kooperation ausschließlich der '''Piratenpartei Österreichs''' obliegt, oder die einzelnen '''Landesparteiorganisationen''' (Landesparteien) unabhängig von der Piratenpartei Österreichs berechtigt, diesbezügliche Kooperationen einzugehen, sofern diese nicht den „Werten“ und „Prinzipien“ der Piratenpartei Österreichs widersprechen. 

Ebenso möge klargestellt werden, welches Organ für die '''Absegnung''' einer solchen Kooperation zuständig ist, und nach welchen '''Kriterien''' eine solche Kooperation als legitim und zweckmäßig bewertet wird.

Ebenso soll beschlossen werden, bis zur nachfolgenden BGV (2016) die jweiligen thematischen Schwerpunkte mit den einzelnen Parteien anderer Länder festzulegen. Ob diese im Rahmen einer diesbezüglichen '''Arbeitsgruppe''' oder durch '''Basis-Engagement''' ohne eigentliche Arbeitsgruppe erfolgt, soll ebenso in einen baldigen internen Diskurs beschlossen werden.

 
=Begründung=

Weder auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs noch auf jener der Landesparteien (beziehe mich dabei insbesondere auf jene der Piratenpartei Wien) sind klare und einheitliche Informationen hinsichtlich diesbezüglichen Kooperation vorhanden.  

Manche Problematiken sind ausschließlich nur gemeinsam, auch über die Landesgrenzen hinweg zu lösen, wobei die Zusammenarbeit bzw. die einzelnen "Problemlösungen" durch die Gebote der völkerrechtlichen Neutralität (wenn auch nicht durch die tages-politische Auslegung der Neutralitätspolitik) begrenz sind.