Initiative i5781: Klarstellung - Organtätigkeit grundsätzlich unentgeltlich
 Ja: 15 (50%) · Enthaltung: 1 · Nein: 15 (50%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 02.04.2015 um 12:51 Uhr · Quelltext

In die Satzung möge Paragraph 5 Abs 7 eingefügt werden:

(7) Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind alle Organtätigkeiten unentgeltlich auszuführen und gewährt die Partei ohne expliziten Beschluss auch keinerlei Aufwand- oder Barauslagenersatz.

Begründung

War immer schon so und das wussten auch immer alle Organwalter, aber zur Sicherheit sollten wir das schon auch verschriftlichen.