Initiative i5284: vorläufiges Anstreben eines Alleinantritts PIRAT bei Wienwahl
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Letzter Entwurf vom 23.07.2014 um 12:57 Uhr · Quelltext

Bezüglich des Wahlantrittes bei den kommenden Landtags-, Gemeinderats- und Bezirkswahlen in Wien im Jahr 2015 beschliessen die Mitglieder der LO Wien der Piratenpartei Österreichs

"Die Piraten streben bei den kommenden Wien-Wahlen 2015 einen Alleinantritt als PIRAT an. Die endgültige Entscheidung über einen Antritt fällt erst nach Beurteilung der Kandidaten- und Programm-Qualität."

Begründung

Der Antritt der Piraten bei der EU-Wahl gemeinsam mit KPÖ, Wandel und Unabhängigen als Europa Anders hat zu Distanzierungen und Parteiaustritten von einigen bis vielen Piraten geführt. Um dieser Erosion entgegenzutreten und die Identität der Piraten zu stärken, werden bei der kommenden Wahl keine Wahlallianzen eingegangen.

Die Marke "Pirat" wird bei einem weiteren Antreten in einem Bündniss beschädigt und das bisher von Sympathisanten entgegengebrachte Vertrauen droht damit, verloren zu gehen.

Ein Alleinantritt der Piraten würde sichern, dass die Wahlkampfthemen ausschliesslich und ohne Rücksichtnahme auf andere Partner gesetzt werden – z.b. Cannabis, Open Source, Transparenz, Bürgerbeteiligung, Datensicherheit.

Der etwaig zu führende Wahlkampf kann sich bei einem Antritt als Piraten auf piratische Werte konzentrieren und der Alleinantritt ermöglicht auch eine flache Entscheidungsstruktur und hoffentlich kurzfristige Reaktionen auf tagesaktuelle Themen.

Bereits bei einem Einzug in den einen oder anderen Bezirksrat gibt es aufgrund des Wiener Parteienförderungsgesetzes Geldmittel für Landesparteien. und zwar ausschliesslich für Parteien und nicht für Listen. Um bei einem Bündnis in den Genuss von Förderungen zu kommen, wäre dementsprechend die Neugründung einer gemeinsamen Partei mit eventuellen Partnern notwendig.

Unabhängig von einem zu beschliessenden Alleinantritt, sind die Piraten aufgrund der bestehenden Beschlusslage offen für unabhängige Kandidaten und Kooperationen mit NGO´s, Bürgerinitaiven oder ähnlichem. Die Zusammenarbeit mit derartigen Gruppierungen wird nicht nur als möglich, sondern auch als erwünscht angesehen.

Es muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass der „vorgesehene“ Wahltermin September 2015 auf den Mai 2015 vorverlegt wird. Davon ausgehend ergibt sich nach Abschluss dieses Antrages ein Zeitrahmen von etwa 9 Monaten, in denen der Wahlkampf geplant, Kandidaturen ermöglicht werden, das Parteiprogramm überarbeitet, eine LGV zur Listenerstellung abgehalten und Unterstützungserklärungen gesammelt werden müssen. Um bei einer tatsächlichen Vorverlegung nicht in Termindruck zu kommen, sind die notwendigen Arbeiten also umgehend anzugehen.