Für den eventuellen Fall des Nicht-Einzugs der Piratenpartei Wien in den Gemeinderat Wien aus welchem gesetzesmissstandsrelevanten Grund auch immer; z.B. weil die SPÖ Wien vorgezogene Neuwahlen (sogenannte "Überrumpelungswahlen") noch im Dezember dieses Jahres macht, also bevor die PP Wien wahlkampf- und beschlussfähig ist, soll die Piratenpartei Wien Crowd Funding für eine VfGH-Klage gegen diverse Missstände in den wahlrelevanten Gesetzen machen.
Dieses Szenario ist ein sogenanntes Plan B-Szenario: Priorität hat natürlich Plan A, einzugsorientierter Wahlkampf, wie im entsprechenden Antrag.
Als mögliche Missstände gelten dabei z.B.:
Die 5%-Hürde (unter dem Vorbehalt, sie bleibt): sie stellt eine der höchsten derartigen Hürden in Österreich dar.
Das Parteienförderungsgesetz und die Art und Weise, wie es Parteien und Allianzen ungleichbehandelt.
Eine Kombination verschiedener Gesetze, die Überrumpelungswahlen ermöglicht.