Für den eventuellen Fall des Nicht-Einzugs der Piratenpartei Wien in den Gemeinderat Wien aus welchem gesetzesmissstandsrelevanten Grund auch immer; z.B. weil die SPÖ Wien vorgezogene Neuwahlen (sogenannte "Überrumpelungswahlen") noch im Dezember dieses Jahres macht, also bevor die PP Wien wahlkampf- und beschlussfähig ist, soll die Piratenpartei Wien Crowd Funding für eine VfGH-Klage gegen diverse Missstände in den wahlrelevanten Gesetzen machen. Dieses Szenario ist ein sogenanntes Plan B-Szenario: Priorität hat natürlich Plan A, einzugsorientierter Wahlkampf, wie im entsprechenden Antrag. Als mögliche Missstände gelten dabei z.B.: Die 5%-Hürde (unter dem Vorbehalt, sie bleibt): sie stellt eine der höchsten derartigen Hürden in Österreich dar. Das Parteienförderungsgesetz und die Art und Weise, wie es Parteien und Allianzen ungleichbehandelt. Eine Kombination verschiedener Gesetze, die Überrumpelungswahlen ermöglicht.