Diese Initiative | 5 | (4+1) | 38 | (15+23) | Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel (wechsel max. ein mal pro Monat) | |||
Diese Initiative | 5 | (5+0) | 42 | (21+21) | Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel | |||
Diese Initiative | 14 | (10+4) | 26 | (7+19) | Streichung von §3(6) |
Initiative i4550: Anpassung an BGV Frist
Ja: 10 (31%) · Enthaltung: 22 · Nein: 22 (69%) · Nicht angenommen (Rang 4)
Letzter Entwurf vom 22.01.2014 um 20:18 Uhr · Quelltext
§ 3 Absatz 6 möge in der Satzung verändert werden.
Alter Text
(6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.
Neuer Text
(6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht auf Mitgliederversammlungen und in Abstimmungstools auf dieser und untergeordneten Ebenen für die Dauer von 4 Wochen ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.
Begründung
Diese Änderung stellt den Status klar: Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen sind damit ausgeschlossen, für den gleichen Zeitraum den die BGO für Neumitglieder für die BGV vorschreibt. So sollen zu schnelle Wechsel verhindert werden.