Initiative i4540: Unterstützerquorum für BGV (5% Quorum über LDO)
 Ja: 22 (79%) · Enthaltung: 9 · Nein: 6 (21%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
17(4+13)1(1+0)
 
 
Unterstützerquorum für BGV (5% Quorum analog zur LDO)
Diese Initiative
 
 
22(7+15)12(8+4)
 
 
Keine Änderung
Letzter Entwurf vom 22.01.2014 um 17:02 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Antrag

Liquid-Democracy-Ordnung: §3. Regelwerke

Die Quoren „Quorum Thema“ und „Quorum Initiative“ für alle Anträge zur Mitgliederversammlung sollen in §3. (2) nicht mehr explizit geregelt werden, dadurch greift dann §3. (3) mit einem ≥ 1/20 Quorum.

  • Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 7/10
  • Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Änderung des Parteiprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 6/10
  • Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung
    • Satzungsänderungsantrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 7/10
  • Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 6/10
  • sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage

Bundesgeschäftsordnung: §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung

Der folgenden Text sollen geändert werden, Änderungen sind Fett markiert:

(2) Die BGV hat alle an sie gerichteten Anträge zu behandeln, die gemäß der LDO mit einem Regelwerk „zur Mitgliederversammlung“ eingebracht und abgestimmt wurden. Wenn sie jedoch zu einem bestimmten Zweck einberufen wurde, können alle Anträge, die nicht diesem Zweck in Zusammenhang stehen, an die nächste BGV verwiesen werden, es sei denn der Antrag hat den Zweck der Abstellung eines aktiven Rechtsverstoßes.

Begründung

Hiermit werden Anträge nur noch behandelt wenn sie per LDO eingebracht werden, dadurch gelten die Quoren der LDO. Anträge müssen abgestimmt werden, es kommt aber nicht darauf an wie gut oder schlecht ein Antrag bei der Abstimmung abschneidet, sondern sie müssen nur die Abstimmung abstimmungswürdig erreichen. Anträge können auch weiterhin per Mail an die AG BGV und BGF eingebracht werden, müssen jedoch früh genug diese erreichen damit sie dann gemäß der LDO eingebracht werden können.

4 Diskussionsbeiträge
  • Sonstwer: Können wir nicht die Anträge nach Anzahl der Unterstützer reihen und abarbeiten? Wenn dann etwas nicht dran kommt -> Pech gehabt
    • c3o: Super Idee! Bring das ein?
  • MoD:

    [quote='lava' pid='109598' dateline='1392127554'] JA WTF!!! DAS GIBTS JA NICHT!!!! WER SOLL SICH DA NOCH AUSKENNN!EN?!?!?!?!? [/quote]

    was willst du damit sagen?

    • lava:

      dass es kein einfaches "Pro" oder "Kontra" Quoren gibt sondern dass die Realität komplexer ist.

      Quoren beziehen sich auf unterschiedliche Dinge und haben dadurch einen unterschiedlichen Effekt.

      Man kann Quoren bei einer Sache schlecht finden und bei einer anderen Sache gut.