Initiative i4530: Unterstützerquorum für BGV (5% Quorum analog zur LDO)
 Ja: 23 (79%) · Enthaltung: 8 · Nein: 6 (21%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
1(1+0)17(4+13)
 
 
Unterstützerquorum für BGV (5% Quorum über LDO)
Diese Initiative
 
 
23(8+15)12(8+4)
 
 
Keine Änderung
Letzter Entwurf vom 22.01.2014 um 15:37 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die folgenden Texte sollen geändert werden, Änderungen sind Fett markiert:

Antrag

Liquid-Democracy-Ordnung: §3. Regelwerke

  • Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 7/10
      • „Quorum Thema“: ≥ 1/20
      • „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
  • Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Änderung des Parteiprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 6/10
      • „Quorum Thema“: ≥ 1/20
      • „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
  • Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung
    • Satzungsänderungsantrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 7/10
      • „Quorum Thema“: ≥ 1/20
      • „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
  • Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • Mehrheit: > 6/10
      • „Quorum Thema“: ≥ 1/20
      • „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
  • sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
    • Antrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt.
      • Neu: ≤ 14 Tage
      • Diskussion: 700 Tage
      • Eingefroren: 14 Tage
      • Abstimmung: 7 Tage
      • „Quorum Thema“: ≥ 1/20
      • „Quorum Initiative“: ≥ 1/20

Bundesgeschäftsordnung: §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung

(2) Die BGV hat alle an sie gerichteten Anbringen zu behandeln, sofern jeder dieser Anträge (analog zur LDO) 14 Tage vor der BGV ein Unterstützerquorum von 1/20 zu diesem Zeitpunkt erreicht hat. Das Unterstützerquorum geht von der zum Thema gehörigen Grundgesamtheit in Liquid aus. Wenn sie jedoch zu einem bestimmten Zweck einberufen wurde, können alle Anträge, die nicht diesem Zweck in Zusammenhang stehen, an die nächste BGV verwiesen werden, es sei denn der Antrag hat den Zweck der Abstellung eines aktiven Rechtsverstoßes.

Begründung

Dieser Antrag lässt sich leichter in Liquid integrieren als i4524: Unterstützerquorum für BGV, weil er die bestehenden Möglichkeiten von Liquid einsetzt und keine Erweiterung bedarf. Anträge die per E-Mail an die AG BGV oder BGF kommen werden etwas schwerer zu behandeln, es muss dazu das Quorum zu diesem Zeitpunkt ausgerechnet werden. Die Antragsteller müssen bei Anträgen per Mail schon selbst für Unterstützer werben, die sich dann an die AG BGV oder BGF wenden müssen.

4 Diskussionsbeiträge
  • Sonstwer: Können wir nicht die Anträge nach Anzahl der Unterstützer reihen und abarbeiten? Wenn dann etwas nicht dran kommt -> Pech gehabt
    • c3o: Super Idee! Bring das ein?
  • MoD:

    [quote='lava' pid='109598' dateline='1392127554'] JA WTF!!! DAS GIBTS JA NICHT!!!! WER SOLL SICH DA NOCH AUSKENNN!EN?!?!?!?!? [/quote]

    was willst du damit sagen?

    • lava:

      dass es kein einfaches "Pro" oder "Kontra" Quoren gibt sondern dass die Realität komplexer ist.

      Quoren beziehen sich auf unterschiedliche Dinge und haben dadurch einen unterschiedlichen Effekt.

      Man kann Quoren bei einer Sache schlecht finden und bei einer anderen Sache gut.