Initiative i4118: Freier Zugang zu Elektroladestellen (Energieversorgerneutralität + Standards + Datenschutz)
 Ja: 28 (42%) · Enthaltung: 13 · Nein: 38 (58%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
24(12+12)26(17+9)
 
 
Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt
Diese Initiative
 
 
35(18+17)36(21+15)
 
 
Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt
Letzter Entwurf vom 10.11.2013 um 12:17 Uhr · Quelltext

Überarbeitung: i4006: Netzneutralität auch Stromnetz - Programmpunkt https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4006.html

Neuer Titel: Freier Zugang zu Elektroladestellen (Energieversorgerneutralität + Standards + Datenschutz)

Antrag

Energie

Freier Zugang zu Elektroladestellen

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die freie Wahl des Stromerzeugers durch den Endbenutzer an Elektroladestellen aus, so wie sie ja im Haushalt bereits möglich ist. Dadurch kann der Endnutzer zum Beispiel auch Ökostrom beziehen. Die Ladestellenbetreiber sollen die Stromkosten, die beim vom Kunden gewählten Stromerzeuger anfallen, getrennt von Mietkosten für die Ladestelle und eventuellen städtischen Parkgebühren verrechnen. Um diese Verrechnung zu ermöglichen sollen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dahingehend angepasst werden, dass der Bezug von Strom verschiedener Anbieter an einem einzigen Zählpunkt erlaubt wird. Unter der Vorraussetzung geeichter Strommessung kann so die Energieweitergabe an wechselnde (also mobile) Kunden erfolgen. Ladestellenbetreiber mit nur wenigen Ladestellen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden aber zur Stromkennzeichnung an der Ladestelle verpflichtet sein.

Weiters sollen internationale, offene Standards für die Ladestecker angestrebt werden, die sowohl Schnellladung über Starkstrom als auch Langsamladung und gegebenenfalls Informationsaustausch mit dem Fahrzeug ermöglichen (zum Beispiel um den Ladevorgang zu optimieren). Bestenfalls greifen diese auf bestehende (offene) Standards in der Elektrotechnik zurück. Genauso soll ein Mindeststandard für die Authentifizierung an der Ladesäule (z. B. per SMS-Code) geschaffen werden um die Ladung auch an Ladesäulen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dadurch sollen die Endbenutzer (ähnlich dem Roaming in der Mobiltelefonie) an allen Ladestellen laden können. Nicht zuletzt sollen die sensiblen Metadaten die anfallen, also zum Beispiel das Bewegungsprofil des Endnutzers, strikt dem Datenschutz unterliegen.

Begründung

(zT von i3735: Netzneutralität auch Stromnetz - kein Programmpunkt übernommen)

Einen höheren Anteil an Öko-Strom erreicht man nicht dadurch, den Endnutzern Vorschriften zu machen, mit welchem Strom sie ihre E-Fahrzeuge zu laden zu haben. E-Fahrzeuge sind auch bei Nutzung von fossiler Primärenergie schon durch ihren höheren Wirkungsgrad umweltfreundlicher als direkt mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge - dieser Fortschritt soll nicht durch Verbote in der Verwendung dieser neuen Technologie erschwert werden.

Einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommarkt erreicht man in erster Linie durch Maßnahmen, die die Stromerzeugung betreffen (Förderung von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse-KWK-Anlagen,...; adäquate Besteuerung der fossilen/nuklearen Energieträger). Außerdem sollten alle elektrischen Geräte gleichermaßen mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Über eine Regelung zu Verpflichtenden Ökostromanteilen darf nachgedacht werden, aber nicht nur für Elektrofahrzeuge. Die Kunden würden dann für zuhause eher wieder "normalen" nicht nachhaltigen Strom beziehen, damit es für sie insgesamt nicht teurer wird.

Ohne Stromnetzneutralität an der Ladestelle hat immer derjenige Anbieter, der die jeweilige Ladestelle betreibt das Monopol. Vor allem solange noch wenige Ladestellen zur Verfügung stehen wird man kaum Auswahlmöglichkeit haben. Zwei Ladestellenparkplätze unterschiedlicher Anbieter werden nur selten nebeneinander frei sein. Insbesondere in den größeren Städten besteht die Gefahr der Monopolisierung der Energielieferung für E-Fahrzeuge wenn einzelne den Stadtverwaltungen nahestehende Energielieferanten die Errichtung von Ladestellennetzen vornehmen und an diesen keine freie Wahl des Energieerzeugers besteht. Da ein Parallelbetrieb mehrerer Ladestellenbetreiber in absehbarerer Zeit wirtschaftlich nicht durchführbar ist wäre die Infrastruktur ebenso wie in allen anderen Bereichen der Energieversorgung von der Energielieferung zu trennen. Ladestellen sind der Infrastruktur zuzurechnen und dürfen daher nicht an einen Energielieferanten gebunden werden.

Anmerkungen

"Durch die Einführung von Elektrofahrzeugen und Hybriden aller Art wird die Senkung der CO2 Emissionen und eine generelle Effizienzsteigerung der Fahrzeuge angestrebt. Dadurch soll eine deutliche Entlastung der Umwelt ermöglicht werden. Eine verpflichtende Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) würde jedoch den Wettbewerb einschränken und so den Vormarsch der Elektromobilität gefährden. Die Förderung von Ökostrom soll daher durch andere Maßnahmen erreicht werden." Gestrichen, weil eigentlich nur als Begründung gegen den Erstantrag sinnvoll.

Im Chat sind die folgenden Punkte, die ich auch oben eingearbeitet habe, als ebenso wichtig gefordert worden:

  • Ladestecker standards
  • Zugeparkt ⇒ parkverbote stvo (habe ich nicht eingearbeitet, da ich denke, dass das bereits per verordnung möglich ist)
  • abrechnung via rfid scan oder chipkarte ⇒ imho schwierig, da innovationshemmend. lieber flexibel lassen. SMS-aktivierung sollte aber ein mindeststandard für alle sein.
  • "roaming" für laden an "fremden" ladestationen
  • Festschreiben, dass die Metadaten (Fahrzeug/Kunde, Zeit, Standort) dem Datenschutz unterliegen