Initiative i3971: Spendertransparenz ab 3000€
 Ja: 39 (45%) · Enthaltung: 8 · Nein: 48 (55%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
18(9+9)69(26+43)
 
 
Spendertransparenz erst dann, wenn ein solides Konzept zum Datenschutz und rechtlichen Rahmen (DSK) vorliegt
Diese Initiative
 
 
35(14+21)45(16+29)
 
 
Spendertransparenz ab 1000€
Diese Initiative
 
 
26(11+15)40(13+27)
 
 
Spendertransparenz ab 3500€
Diese Initiative
 
 
47(17+30)32(12+20)
 
 
Spendertransparenz ab 500€
Diese Initiative
 
 
42(14+28)45(22+23)
 
 
Keine Änderung der Grenze für die Veröffentlichung von Spenden
Letzter Entwurf vom 27.10.2013 um 19:00 Uhr · Quelltext

Alt

§4. Spendentransparenz (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €100,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.

Neu (Geschäftsjahr > letzte 12 Monate)

§4. Spendentransparenz (1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht, sofern in Summe in den letzten 12 Monaten weniger als €3000,– durch diese natürliche Person gespendet wurden. Sachspenden sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes und einem laienhaften Schätzwert veröffentlicht. Sollte der geschätzte Wert €3000,– übersteigen muss der Spender offen gelegt werden, liegt der Schätzwert darunter ist die offenlegung optional

Höhe

0€ war bis glaub Oktober 2012 der Status Quo. Unpraktikabel allein wegen dem Verwaltungsaufwand 100€ ab Oktober 2012. 3500€ ist gesetzliche Grenze für Veröffentlichung 50.000€ ist gesetzliche Grenze für unverzügliche Veröffentlichung durch Rechnungshof