

Im Parteiprogramm der Piratenpartei soll bei 20.5 Psychotherapie auf Krankenschein folgende Änderung erfolgen.
Krankenstände und Frühpensionierungen durch psychische Probleme sind in Österreich massiv im Vormarsch; dadurch entstehen beträchtliche gesamtwirtschaftliche Kosten. Derzeit gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung für eine Psychotherapie auf Krankenschein; je nach Krankenkasse gibt es beschränkte Kontingente an Therapieplätzen mit voller Kostenübernahme.Für Behandlungen bei anerkannten Therapeuten gewähren die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen geringen Kostenzuschuss; für Behandlungen bei Therapeuten in Ausbildung unter Supervision gibt es keinerlei finanzielle Unterstützung.
Da sich viele der erwähnten Fälle bereits im Vorfeld abwenden ließen, wenn es Personen mit psychischen Problemen möglich wäre, sich rechtzeitig einer leistbaren Behandlung zu unterziehen, fordert die Piratenpartei Österreichs eine Ausweitung des bereits bestehenden Zuschusssystems auf einen vollständigen Kostenersatz, welcher auch bei Therapeuten in Ausbildung unter Supervision zu gewähren ist.
Krankenstände und Frühpensionierungen durch psychische Probleme sind in Österreich massiv im Vormarsch; dadurch entstehen beträchtliche gesamtwirtschaftliche Kosten. Derzeit gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung für eine Psychotherapie als Sozialversicherungsleistung; je nach Krankenkasse gibt es beschränkte Kontingente an Therapieplätzen mit voller Kostenübernahme. Für Behandlungen bei anerkannten Therapeuten gewähren die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen geringen Kostenzuschuss; für Behandlungen bei Therapeuten in Ausbildung unter Supervision gibt es keinerlei finanzielle Unterstützung.
Da sich viele der erwähnten Fälle bereits im Vorfeld abwenden ließen, wenn es Personen mit psychischen Problemen möglich wäre, sich rechtzeitig einer leistbaren Behandlung zu unterziehen, fordert die Piratenpartei Österreichs, dass der Kostenersatz auch bei Therapeuten in Ausbildung unter Supervision zu gewähren ist.
Die flächendeckende, kassenfinanzierte Psychotherapie ist eine seit 1992 im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz gesetzlich verankerte Pflichtleistung, wird von den Krankenkassen jedoch nicht umgesetzt. Wir setzen uns dafür ein, raschestmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Behandlung aller psychisch erkrankten Menschen gegen Kassenverrechnung und ohne lange Wartefristen gewährleistet werden kann.