Initiative i3233: Mitgliedsbeitrag 2014: Mindestens 1€
 Ja: 32 (46%) · Enthaltung: 20 · Nein: 37 (54%) · Nicht angenommen (Rang 3)
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20(13+7)59(28+31)
 
 
Mitgliedsbeitrag nach der NRW festlegen
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27(14+13)50(24+26)
 
 
Mitgliedsbeitrag 2014: Mindestens €1, Standard €3
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39(19+20)29(11+18)
 
 
Mitgliedsbeitrag 2014: Keine Änderung (12€)
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41(19+22)28(15+13)
 
 
Mitgliedsbeitrag 2014: 24€
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39(17+22)31(18+13)
 
 
Mitgliedsbeitrag 2014: 36€
Diese Initiative
 
 
47(22+25)26(13+13)
 
 
Mitgliedsbeitrag 2014: 48€
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48(23+25)24(11+13)
 
 
Mitgliedsbeitrag 2014: 60€
Letzter Entwurf vom 27.06.2013 um 20:34 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Die Bundesfinanzordnung möge wie folgt geändert werden:

Alter Text

§2. Verteilung der Einnahmequellen

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben, diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen oder vergleichbare Einrichtungen delegieren. Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge einheben. 60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht.

Neuer Text

§2. Verteilung der Einnahmequellen

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens €1,– jedoch maximal 100€ pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren. Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben, diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen oder vergleichbare Einrichtungen delegieren. Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Beiträge einheben. 60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht.

Begründung

Der aktuelle Mitgliedsbeitrag von einem Euro pro Monat soll beibehalten werden. Wem die Mitgliedschaft mehr Wert ist, soll die Freiheit haben mehr zu zahlen ohne dass es als Spende gewertet wird. Eine Obergrenze ist aus rechtlichen Gründen notwendig.