Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein komplexes und vielfaches unklares Regelwerk. Statt es als Gesamtes zu übernehmen, sollte die Piratenpartei einzelne Punkte bzw. Themen aus der Grundrechtecharta diskutieren und im Falle der Zustimmung übernehmen.
Eine zusätzliche Problematik ist in der Grundrechtecharta ist die Unklarheit so mancher Formulierungen und die Unklarheit darüber, wie so manche Formulierung von den Gerichten (welchen auch immer) ausgelegt wird.
Als Ganzes ist die europäische Grundrechtecharta in dieser Form ohne Judikaturklarheit nicht zustimmungsfähig.
Zu Vili´s Anregung: "FYI, die Charta der Grundrechte der EU ist dank VfGH ohnehin schon im Verfassungsrang bei uns (siehe Begründung der anderen Initiative!), es geht mir nur um eine formale Einschreibung von ohnehin schon geltendem Recht."
Ich weiß, dass die Grundrechtecharta in Verfassungsrang gehoben wurde. Das räumt aber meine Bedenken nicht aus. Ausserdem dürfen politische Parteien Gesetzesänderungen bzw. Gesetzespräzisierungen verlangen, bzw. mit Zustimmung warten, bis Judikaturklarheit besteht.